Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

15-jähriges «Jubiläum» der Südanflüge

Am 30. Oktober 2018 jähren sich zum 15. Mal die per Verordnung ohne rechtliche Grundlage eingeführten Südanflüge, die dem damaligen Verkehrsminister Moritz Leuenberger zu verdanken sind.

– In der Medienmitteilung vom 26. Juni 2003 kündigte das UVEK die Südanflüge wie folgt an:

Folgenschwere Verschärfung des deutschen Anflugregimes abgewendet

UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger und Verkehrsminister Stolpe einigten sich bei Gesprächen am 25. und 26. Juni in Bonn auf eine Lösung mit folgendem Inhalt:
 

Die Schweiz stellt sicher, dass auf dem Flughafen Zürich mit Wirkung vom 30. Oktober 2003 Landungen von Süden auf der Piste 34 möglich sind.

[…]

Unabhängig davon wird eine Beteiligung Deutschlands bei den Entscheidungs- und Verfahrensabläufen sichergestellt.

– Am 12. Okt 2003 titelt die NZZ:

Leuenberger über den Tisch gezogen?

Eine juristische Analyse kommt zum Schluss, dass Bundesrat Leuenberger in der Vereinbarung von Ende Juni Deutschland einen zu grossen Einfluss auf den Flughafen Zürich zugestanden habe. Bundesparlamentarier werden in der Sache aktiv.

– Ein Jahr später, am 30. Okt 2004 schreibt die NZZ:

Südanflüge – wirklich ein Provisorium?

[…]

Das umstrittene Anflugverfahren wurde im Schnellzugtempo eingeführt, die Gegner des Südanflugs sprachen von Notrecht und Rechtsbruch. Das Vorgehen der Behörden erinnere in seiner Widerrechtlichkeit an Zustände, wie man sie aus «Bananenrepubliken» kenne, wurde moniert. Richtig ist, dass der Südanflug im kantonalen Verkehrsrichtplan nicht vorgesehen ist. Er widerspricht auch dem im Umweltschutzgesetz verankerten Prinzip, wonach möglichst wenige Menschen mit Lärm beschallt werden sollen.

[…]

Einhellig betonte man, beim Südanflug handle es sich um eine vorübergehende Massnahme. Man setzte damals grosse Hoffnungen in die bevorstehende Mediation. So sagte Bundesrat Leuenberger in einem Interview mit der NZZ vom 7. November 2003: «Er (der Südanflug, Red.) musste als Provisorium eingerichtet werden – wegen der einseitigen Verordnung, die uns nicht die Zeit gelassen hat, die ordentlichen Prozesse durchzuführen. Ob er zu einem Definitivum wird und, wenn ja, wie, hängt (. . .) wesentlich vom Mediationsverfahren ab.» Mittlerweile ist das Mediationsverfahren gescheitert, und der Südanflug ist immer noch in Kraft.

Die Flughafen-Verantwortlichen und der Zürcher Regierungsrat – vom Bund steht eine entsprechende klare Stellungnahme aus – haben seither mehrmals betont, dass sie den Südanflug nach wie vor ablehnten und möglichst schnell wieder zum früheren Zustand der «Nordausrichtung» des Flughafens und zur «Kanalisierung» des Flugverkehrs zurückkehren möchten.

[…]

Wie lange es das Provisorium Südanflug noch geben wird, davon hat zurzeit niemand eine klare Vorstellung. Ein Zürcher Stadtrat meinte, die Frage lasse ihn ebenso ratlos zurück wie diejenige nach der Zeit, die ihm noch zu leben verbleibt.