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5G-Ausbau in der Schweiz: Eine kritische Analyse des Bundesgerichtsurteils

Die technische Dimension der adaptiven 5G-Antennen

Die vom Bundesgericht beurteilte adaptive 5G-Antennentechnologie unterscheidet sich fundamental von herkömmlichen Mobilfunkantennen. Während klassische Antennen ihre Signale gleichmäßig in einem bestimmten Sektor abstrahlen, arbeiten adaptive Antennen nach dem Beam-Forming-Prinzip: Sie bündeln ihre Strahlung gezielt in Richtung der verbundenen Endgeräte.

Diese technische Besonderheit führt zu einer komplexeren Bewertung der Strahlungsbelastung:

  • Die momentane Strahlungsintensität kann den nominellen Grenzwert kurzzeitig überschreiten
  • Die durchschnittliche Belastung über Zeit liegt jedoch unter den Werten herkömmlicher Antennen
  • Die tatsächliche Verteilung der Strahlung im Raum variiert dynamisch

Rechtliche Kernfragen bleiben offen

Trotz des grundsätzlich positiven Urteils für die Mobilfunkbetreiber bleiben wichtige rechtliche Aspekte ungeklärt:

  1. Nachweis der tatsächlichen Strahlenbelastung:
    • Ein früheres Bundesgerichtsurteil verlangt detaillierte Angaben zur effektiven Strahlung in Baugesuchen
    • Die konkrete Umsetzung dieser Anforderung ist noch nicht standardisiert
    • Mobilfunkanbieter müssen noch nachweisen, wie sie diese Dokumentationspflicht erfüllen werden
  2. Baugenehmigungsverfahren:
    • Jede Umrüstung bestehender Antennen benötigt weiterhin eine separate Baugenehmigung
    • Die Verfahren könnten sich trotz des positiven Urteils durch Einsprachen verzögern
    • Die rechtliche Bewertung einzelner Standorte bleibt komplex

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen:

Für die Mobilfunkanbieter:

  • Swisscom allein plant über 1000 weitere 5G-Antennen
  • Salt und Sunrise haben jeweils mehrere hundert Antennen in der Pipeline
  • Erhebliche Investitionen in die Infrastruktur werden nun wahrscheinlicher

Für die Gesellschaft:

  • Beschleunigter Ausbau der digitalen Infrastruktur
  • Potenzielle Vorteile für Industrie 4.0 und Smart-City-Anwendungen
  • Anhaltende Diskussion um gesundheitliche Aspekte

Verbleibende Herausforderungen

Trotz des Grundsatzurteils bleiben mehrere Herausforderungen bestehen:

  1. Technische Überwachung:
    • Implementierung verlässlicher Messsysteme für die dynamische Strahlungsverteilung
    • Entwicklung standardisierter Verfahren zur Dokumentation der Strahlungsbelastung
    • Integration neuer Messtechnologien in bestehende Überwachungssysteme
  2. Kommunikation und Transparenz:
    • Verbesserung der öffentlichen Information über tatsächliche Strahlungswerte
    • Aufklärung über Unterschiede zwischen adaptiven und konventionellen Antennen
    • Dialog mit betroffenen Anwohnern und Interessengruppen

Fazit

Das Bundesgerichtsurteil schafft zwar Rechtssicherheit für den grundsätzlichen Einsatz adaptiver 5G-Antennen, lässt aber wichtige Detailfragen offen. Insbesondere die konkrete Umsetzung der Dokumentationspflichten und die Standardisierung der Messverfahren bedürfen weiterer Klärung.

Die Mobilfunkbetreiber stehen nun vor der Herausforderung, nicht nur den technischen Ausbau voranzutreiben, sondern auch transparente und nachvollziehbare Verfahren für den Nachweis der Strahlungsbelastung zu entwickeln. Der gesellschaftliche Dialog über die Einführung dieser Technologie wird weitergehen müssen, um eine breite Akzeptanz zu erreichen.

SRF 01.11.2024 – Bundesgerichtsurteil bringt neue Verzögerungen im 5G-Ausbau

Wörtlich schreibt das Bundesgericht im Leiturteil: «Die Anwendung bedeutet den Wegfall beziehungsweise die Abschwächung einer geltenden Emissionsbegrenzung. Dies muss von Behörden und Gerichten überprüft werden können.» Und weiter: Die punktuell stärkere Strahlung der Antennen könne deutlich über der maximalen Sendeleistung liegen. Gerade das bereite den Anwohnern Sorge, es sei eine faktische Änderung des Betriebs.

Damit gibt das Bundesgericht den Mitgliedern des Vereins «Schutz vor Strahlung» Recht. Durch das Machtwort sei jetzt klar, dass die Abschwächung des Strahlenschutzes nicht mehr zulässig sei, sagt Vereinspräsidentin Rebekka Meier. Das Urteil sei ein grosser Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Wiedereinführung der geltenden Spielregeln: «Wenn die Strahlung um eine Antenne zunimmt, ist ein ordentliches Baubewilligungsfahren notwendig, damit sich die Anwohner unter Umständen dagegen wehren können.»

Einstellung von über 3’900 illegalen Mobilfunkantennen

schutz-vor-strahlung.ch – «Das Bundesgericht gibt uns Recht»

Die Mobilfunkanbieter müssen die illegal betriebenen Antennen ausser Betrieb nehmen und die Korrekturfaktoren deaktivieren. Zur Durchsetzung verpflichtet sind die Gemeinden als Bauaufsichtsbehörden.