Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Ab 21 Uhr sollen keine Ferienflieger mehr landen

TA 25.07.2018

Die Flughafen AG in Kloten muss den Flugverkehr in den Abend- und Nachtstunden besser in den Griff bekommen. Das fordert das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl. So hat das Amt gestern verfügt, dass die Flughafenbetreiberin ab dem Sommerflugplan 2019 nach 21 Uhr keine zusätzlichen Zeitfenster (Slots) für Landungen mehr vergeben darf.

Mit dieser Massnahme will das Bazl verhindern, dass es in Kloten noch mehr Verspätungen gibt. Derzeit wird in Kloten zwischen 23 und 23.30 Uhr täglich weitergeflogen, um Verspätungen abzubauen. Eigentlich gilt nach 23 Uhr ein Nachtflugverbot. Für Flüge nach 23.30 Uhr braucht der Flughafen eine Ausnahmebewilligung.

Diese werden aber relativ häufig vergeben. Allein im Mai 2018 wurden gemäss Lärmbulletin des Flughafens 38 Flüge nach 23.30 Uhr durchgeführt, 11 davon nach Mitternacht. Begründet werden die Bewilligungen häufig mit schwierigen Wetterverhältnissen. Im Mai wurden zudem mehrfach auch der Streik in Frankreich und betriebliche Ursachen als Grund angegeben. Zweimal wurde die Ausnahmebewilligung wegen eines medizinischen Notfalls erteilt.

Auflagen für die neuen Schnellabrollwege

Das Bazl macht auch Auflagen zu den neuen Schnellabrollwegen von der Piste 28, die demnächst in Betrieb gehen. Sie dürfen nach 21 Uhr nicht zur Erhöhung der Kapazität genutzt werden, sondern nur, um geplante Flüge pünktlicher abzuwickeln. Dies wird dadurch erreicht, dass die Flugzeuge über die Schnellab­rollwege die Pisten schneller verlassen beziehungsweise diese schneller erreichen können.

Zwischen 21 und 21.55 Uhr dürfen gemäss Bazl für Landungen höchstens 34 Slots vergeben werden, zwischen 22 und 22.55 Uhr noch 24. Bei den Starts gilt die Plafonierung erst zwischen 22.20 und 22.45 Uhr. In diesem Zeitraum sind maximal 11 Slots für startende Maschinen erlaubt. Nach 22.45 Uhr dürfen keine Starts vorgesehen werden. Für das Bazl sind die Einschränkungen bei den Landungen wegen der Umsteigepassagiere bereits ab 21 Uhr berechtigt. Diese seien auf einen Anschlussflug am gleichen Abend angewiesen.

«Beschränkungen können uns gegenüber anderen Flughäfen benachteiligen.»

Sonja Zöchling, Sprecherin Flughafen Zürich

Gemäss Bazl widerspricht die gegenwärtige Lärmbelastung am Flughafen dem Umweltschutzrecht. Das zeige der aktuelle Lärmbericht, den der Flughafen jährlich abliefern muss. Demnach würden die zulässigen Belastungen am Tag zwar mehrheitlich eingehalten. In den Nachtstunden zwischen 22 und 24 Uhr hingegen seien diese teilweise er­heb­lich überschritten worden.

Bundesrat hat das letzte Wort

Um dem Flughafen dennoch die nachfrageorientierte Entwicklung zu ermöglichen, die im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vorgesehen ist, will das Bazl prüfen, die zulässige Lärmbelastung in der Nacht neu festzulegen. Zu diesem Zweck fordert das Amt die Flughafen AG auf, neue Fluglärmberechnungen einzureichen.

Man habe nichts versprochen, heisst es dazu beim Bazl. Der Flughafen solle nur aufzeigen, wie viele Flugbewegungen er sich wünsche und welche Umweltfolgen das hätte. Sollte man einig werden, die Belastungsgrenzen anzupassen, müsste der SIL entsprechend geändert werden – ein langwieriges Verfahren mit öffentlicher Auflage, bei dem der Bundesrat das letzte Wort hat.

Flughafen bedauert Beschränkung

Ungeachtet dessen bedauert der Flughafenbetreiber den Entscheid. Zwar sei es positiv, dass es sich um eine Plafonierung und keine Reduktion handle, so Flughafensprecherin Sonja Zöchling. Im Moment sei die Anordnung des Bazl für den Flughafen kein Problem, es ändere sich nichts.

Schade sei aber, dass die Beschränkung keine weitere Entwicklung am Flughafen zulasse. «Eine Beschränkung kann uns künftig gegenüber anderen Flughäfen in Europa benachteiligen», sagt Zöchling. Der Flughafen Zürich werde den Entscheid nun prüfen. Die Beschwerdefrist läuft noch bis Mitte August.

Die Zürcher Handelskammer kritisiert den Entscheid des Bazl ebenso. Sie stört sich besonders daran, dass die Einschränkungen schon ab 21 Uhr gelten. Schliesslich werde die zulässige Lärmbelastung erst nach 22 Uhr nicht mehr eingehalten. Die Verfügung des Bazl verunmögliche es, stark nachgefragte interkontinentale Nachtflüge – etwa nach Südamerika – in den Flugplan aufzunehmen, schreibt die Handelskammer. Sie befürchtet, dass der Flughafen seine Wettbewerbsfähigkeit als Drehkreuz einbüsst. Man müsse von einer Zunahme des Flugverkehrs ausgehen, auch an den Konkurrenzstandorten des Flughafens Zürich werde das Angebot laufend ausgebaut.

Carmen Walker Späh ist erfreut

Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin und Flughafenministerin Carmen Walker Späh (FDP) nimmt die Anordnung des Bundes erfreut zur Kenntnis: «Ich habe mich nun drei Jahre lang konsequent für sieben Stunden Nachtruhe eingesetzt.» Darüber herrsche in der Bevölkerung ein breiter Konsens. Für Walker Späh setzt der Entscheid des Bundes klare Grenzen, ohne die Funktion des Flughafens als Hub zu gefährden.

Gemäss der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion werden die bewilligten Lärmkurven in der Nacht «deutlich überschritten»: in der ersten Nachtstunde im Süden des Flughafens um rund 4 bis gegen 8 Dezibel, im Osten um ungefähr 2 Dezibel. Ein Grund sei, dass der Flughafen wegen des Wetters weniger von Osten und häufiger von Süden angeflogen werden müsse, als man ursprünglich angenommen habe.

Für den Kanton Aargau ist ebenfalls hauptsächlich der Nachtfluglärm problematisch, insbesondere die Starts ab 22 Uhr, wie der Kanton in einer Stellung­nahme schreibt. In der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) erfolgten diese Überschreitungen südlich und östlich des Flughafens und seien im Wesentlichen durch eine grössere Anzahl Landungen verursacht. In der zweiten Nachtstunde beträfen die Überschreitungen den Nordwesten und den Nordosten des Flughafens. Sie betrügen bis zu 8 Dezibel, was gegenüber der Prognose aus dem Jahr 2003 ungefähr einer Versechsfachung des Verkehrs entspreche.

«Endlich bewegt sich etwas in der Nachtfluglärmfrage.»

Für SP-Nationalrat Thomas Hardegger, Präsident des Schutzverbandes, ist der Entscheid des Bazl ein erster Schritt nach jahrelangem Engagement der umliegenden Gemeinden. «Dieser unhaltbare Zustand ist endlich auch beim Bund gelandet.» Vergangenes Jahr sei bloss an zwei von 365 Tagen um 23 Uhr Schluss gewesen.

Hardegger spricht bewusst bloss von einem «ersten Schritt». Ein Einfrieren der bisherigen Bewegungen in der Nacht reiche nicht, «nun braucht es eine echte Reduktion». Der Schutzverband fordert ein Start- und Landeverbot für «reine Ferienflieger» ab 21 Uhr, um später mehr Kapazitäten für wirtschaftlich bedeutende Kurse zu haben. «Nach Mallorca muss man nicht mitten in der Nacht fliegen.»

Das Fluglärmforum Süd seinerseits schreibt: «Endlich bewegt sich etwas in der Nachtfluglärmfrage.» Es sei «gut, wenn dies im Sinn der belasteten Bevölkerung rund um den Flughafen geschieht, schlecht, wenn es nur im Sinn des Flughafenbetreibers ist».

Null Wertschöpfung

Der Verband hat eine konkrete Idee, wie der regelmässige Verspätungsabbau über 23 Uhr hinaus verhindert werden kann. «Es gibt keinen Grund, weshalb Ferienflieger spätnachts noch starten und landen müssen», sagt Hardegger. Er fordert deshalb ein Start- und Landeverbot für reine Ferienflieger nach 21 Uhr. Der Nachteil dieser Einschränkung: Die Flugzeuge könnten weniger gut ausgelastet werden, was dazu führt, dass die Preise für Flüge in bekannte Feriendestinationen steigen.

Die späten Abendstunden müssten vielmehr für Geschäftsflüge und Verbindungen zum Umsteigen auf Interkontinental­destinationen genutzt werden, die der Flughafen Zürich als Hub braucht. «Nach Mallorca kann man auch tagsüber oder am frühen Abend fliegen», so Hardegger. Die Billigflüge in bekannte Feriendestinationen würden praktisch nichts zur Wertschöpfung in der Schweiz beitragen und Touristen bloss animieren, «ihr Feriengeld fast zum Nulltarif ins Ausland zu tragen».