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Abstimmung: 4,677 Millionen Franken für die Erweiterung der Asylunterkünfte in Maur

Anlass zu heftigen Diskussionen dürfte vor allem die Bewilligung für die formelle Überführung des bestehenden Asylprovisoriums Lohwis in eine definitive Unterkunft geben, nebst den im Leitbild des Gemeinderats Maur für 2025 ursprünglich vorgesehenen Ausgaben von 3,695 Millionen Franken.

Die Gemeinde Maur hat die vom Bund vorgeschriebene Aufnahmequote für den Kanton Zürich, aufgeteilt entsprechend ihrer Bevölkerungszahl selbstverständlich zu erfüllen. Dafür braucht es genügend Asylunterkünfte.

Warum jedoch aus einem momentanen Asylprovisorium plötzlich eine definitive Unterkunft werden soll, wirft zumindest angesichts der doch beträchtlichen Kosten von insgesamt rund 4,7 Mio Franken, die kritische Frage von genügender Planungssicherheit auf.

Der Gemeinderat kennt die in Zukunft zu erwartenden Asylantenströme noch zu ungenau, um schon heute die Asylunterkunft Lohwis definitiv planen zu können.

Es geht hier also nicht grundsätzlich um die Asylantenfrage, sondern darum, dass es sich der Gemeinderat Maur mit der Planung und dem beantragten Kredit etwas zu einfach gemacht hat.

Eine flexible, angepasste Planung der Asylunterkünfte ist zwar viel anspruchsvoller, spart aber im Endeffekt viel Geld.

Eine Million Franken Kostensteigerung in weniger als einem halben Jahr, wirft weitere Fragen auf. Die kommende Abstimmungsbroschüre soll gemäss Gemeinderat mehr Klarheit bringen. Dazu ist zu sagen, viel zu spät.

Anordnung Urnenabstimmung vom 28. September 2025

Gemeinde Maur 25. April 2025

Am Sonntag, 28. September 2025, findet ein Urnengang über folgende Vorlage statt:

Kreditbewilligung von CHF 4’677’000 für die Erweiterung der Asylunterkunft Tobelstrasse, die Erweiterung der Asylunterkunft Lohwis und die formelle Überführung des bestehenden Asylprovisoriums Lohwis in eine definitive Unterkunft.

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Broschüre beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Maur

Siehe auch

MZ 30.11.2024 – 3,7 Millionen Franken für Asylunterkünfte

Zo 14.09.2024 – Maur benötigt noch mehr Platz für Asylsuchende

ZO 15.03.2024 – Maur: Gemeinde bewilligt Kredit für Asylwohnungen