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Baurekursgericht lässt Gegner der Zoo-Seilbahn abblitzen

htr 25.08.2020

Erfolg für den Zürcher Zoo: Das kantonale Baurekursgericht hat die Gegner der Zoo-Seilbahn abblitzen lassen. Darunter ist auch die Stadt Dübendorf, die sich seit Jahren gegen die neue ÖV-Verbindung vom Bahnhof Stettbach zum Zoo wehrt.

Die Stadt Dübendorf kritisiert vor allem das Verkehrskonzept für den Raum Stettbach. Das dortige Konzept für das Parkieren der Autos sei unklar und ungenügend. Andere Kritiker, darunter Anwohner, stören sich vor allem an den bis zu 60 Meter hohen Stützen und dass für die Gondelbahn fast 1500 Quadratmeter Wald gerodet werden müssten.

Das Baurekursgericht lehnt die Einwände aber allesamt ab oder tritt gar nicht erst darauf ein. Wie es in seinem Urteil vom Dienstag schreibt, sind die Rekurse gegen die Festsetzungsverfügung der Zürcher Baudirektion allesamt abzuweisen.

Der zusätzliche Autoverkehr in Stettbach beschränke sich, «wenn überhaupt, auf Sonn- und Feiertage», schreibt das Baurekursgericht. Die Beeinträchtigung der «nicht besonders zahlreichen, unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern scheint zudem vertretbar». Auch die Folgen für das Sagentobel und das Naherholungsgebiet an der Nordflanke des Zürichbergs hält das Gericht für nicht erheblich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kritiker können es innert dreissig Tagen noch ans Verwaltungs- und dann ans Bundesgericht weiterziehen.

Zoo ist hocherfreut

Der Zoo Zürich äussert sich hocherfreut über das Urteil. «Wir freuen uns ausserordentlich, dass die Zooseilbahn einen wichtigen Schritt weiter ist», wird Andreas Hohl, Delegierter des Zooseilbahn-Verwaltungsrates, in einer Mitteilung zitiert.

Die Verkehrssituation am Zoo erfordere dringend Lösungen. Die Seilbahn sei mit Abstand die «in jeder Hinsicht nachhaltigste aller möglichen Varianten». Sie mache keinen Lärm und keine Abgase.

Vom Bahnhof Stettbach, der auf Dübendorfer Gemeindegebiet liegt, soll die Gondelbahn zum knapp 2,2 Kilometer entfernten Zoo führen und bis zu 1800 Personen pro Stunde befördern.

Ein erster Anlauf des Projekts war vor dem Verwaltungsgericht 2014 wegen der Verkehrserschliessung noch gescheitert. Die Zoo Seilbahn AG hatte ihr Auflageprojekt daraufhin zurückgezogen und neu eingereicht. Die Kritiker blieben jedoch bei ihren Argumenten. Ihre Einwände seien ohnehin nicht berücksichtigt worden. (sda)