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Beinahe Zusammenstoss am Flughafen Zürich: Gericht spricht Fluglotsen frei

Watson 19.02.2021

Erleichterung bei einem 49-jährigen Fluglotsen und der Flugsicherung Skyguide: Das Zürcher Obergericht hat den Lotsen am Freitag freigesprochen. Er war angeklagt, weil er eine Beinahe-Kollision zweier Flugzeuge verursacht haben soll.

Für den Oberrichter war die Situation im August 2012 beim Flughafen Zürich zwar durchaus «eine gefährliche Sache». Eine Sportmaschine und eine Saab 2000 flogen damals in einem 90-Grad-Winkel direkt aufeinander zu. 20 Menschen waren an Bord dieser beiden Maschinen.

Der beschuldigte Fluglotse habe jedoch rechtzeitig korrigierend eingegriffen und seine Anweisungen sogar zwei Mal geändert, als er gemerkt habe, dass es eng werde. Die Fluglehrerin im Sportflugzeug setzte auf seine Anweisung hin sofort zu einem «right hand orbit» an, drehte also steil rechts weg. Ein möglicher Zusammenstoss wurde abgewendet, verletzt wurde niemand.

Der 49-jährige Schweizer, der nach wie vor bei Skyguide im Hintergrund arbeitet, ist vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen und erhält 50’000 Franken für die Anwaltskosten und eine Genugtuung in der Höhe von 2000 Franken.

2000 Franken sind zwar nicht viel Geld, sollen aber als Zeichen der Entschuldigung für das gemäss Gericht «sehr lange Verfahren» dienen. Seit achteinhalb Jahren habe der Beschuldigte nun schon dieses Verfahren und damit die Unsicherheit im Nacken, sagte der Richter.

Ohne konkrete Gefahr keine Verurteilung

Für den Staatsanwalt war dieser Freispruch eine herbe Niederlage, denn er hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten gefordert. Die erste Instanz, das Bezirksgericht Bülach, war ihm im Jahr 2019 zumindest inhaltlich noch gefolgt. Es beliess es damals aber bei einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Ob der Staatsanwalt den Fall nun noch ans Bundesgericht weiterzieht, ist fraglich. Das Bundesgericht hatte erst im vergangenen Jahr einen grundsätzlichen Entscheid gefällt, an dem sich am Freitag auch das Zürcher Obergericht orientierte.

Dieser Entscheid besagt, kurz zusammengefasst, dass es ohne konkrete Gefahr keine Verurteilung gibt. Nicht was «hätte passieren können» zählt, sondern die Realität. Anhand dieser Leitlinie sprach das Obergericht den Lotsen nun auch frei.

Keine Touch-and-go-Trainingsflüge mehr

Die Flugsicherung Skyguide reagierte erleichtert auf den Freispruch ihres Mitarbeiters. Eine Verurteilung hätte ihrer Meinung nach keinen Beitrag zur Verbesserung der Flugsicherheit geleistet – im Gegenteil. Die Flugsicherung kritisierte schon mehrfach, dass Lotsen vor Gericht landen, weil dies die so genannte «Just Culture» gefährde. Um Schwachstellen zu erkennen und daraus zu lernen, müssten Fehlern aber gefahrlos intern gemeldet werden können.

Einen Lerneffekt gab es aus dem vorliegenden Fall jedoch: So genannte Touch-and-go-Trainingsflüge wie damals sind heute am Flughafen Zürich nicht mehr erlaubt. Bei Touch-and-go-Flügen üben Flugschüler den Anflug und heben kurz nach dem Aufsetzen wieder ab.

Das Verbot dieser Trainingsflüge trug dazu bei, den Betrieb auf dem ohnehin schon komplizierten Flughafen Zürich mit seinen gekreuzten Pisten zumindest etwas zu vereinfachen. (sar/sda)