Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Betriebsvariante «4-LVP» mit jährlich 346‘000 Flugbewegungen

Der künftige Flugbetrieb beim Flughafen Zürich beruht auf der Betriebsvariante «4-LVP» mit jährlich 346‘000 Flugbewegungen, wie sie im Bericht zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen im SIL vom 15. September 2016 umschrieben ist.

SIL-Objektblatt Zürich, 11. August 2021 (16. Serie) (PDF, 8 MB) – BAZL

Die Festlegungen zum Flugbetrieb beruhen auf einem System mit verlängerten Pisten 28 nach Westen und 32 nach Norden. Sie berücksichtigen die Restriktionen für die Benützung des süddeutschen Luftraums. Dieser Flugbetrieb entspricht der Betriebsvariante «4-LVP» gemäss dem Bericht zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen im SIL vom 15. September 2016.

Die Variante «4-LVP» beruht auf einem Betrieb auf verlängerten Pisten 28 und 32 und beinhaltet unter anderem auch Südabflüge geradeaus bei Bise und bei Nebel. Sie resultiert aus einer Variantenevaluation, die ebenfalls in der Dokumentation zur Anpassung des SIL-Objektblatts vom 15. September 2016 umschrieben ist und die neben der Sicherheit und den betrieblichen Kriterien auch die Lärmbelastung als wesentliches Auswahlkriterium berücksichtigte.

Zur Abschätzung der künftigen Verkehrsleistung des Flughafens wurde eine Nachfrageprognose erstellt. Ausgehend von der Betriebsvariante «4-LVP» ist demnach bis ins Jahr 2030 mit rund 346 000 Flugbewegungen und rund 39 Mio. Passagieren zu rechnen. Die für den Flughafen Zürich prognostizierte, von der geplanten Betriebsvariante unabhängige Nachfrage kann damit nicht abgedeckt werden; voraussichtlich rund 8 % der Flugbewegungen resp. 10 % der Passagiere werden auf andere Flughäfen ausweichen müssen.

Der in der Prognose ausgewiesene Kapazitätsbedarf von rund 90 Starts und Landungen pro Stunde wird ebenfalls nicht erreicht werden können. Beim Betrieb mit Landungen von Norden oder von Osten tagsüber soll aber zumindest eine Kapazität von 70 Bewegungen pro Stunde angestrebt werden.

Auf der Nachfrageprognose beruhen die Fluglärmberechnungen, die der «Abgrenzungslinie» sowie dem «Gebiet mit Lärmauswirkungen » im Objektblatt hinterlegt sind. Mit der Abgrenzungslinie (AGL) wird die Abstimmung zwischen der Entwicklung des Flugbetriebs und der Siedlungsentwicklung sichergestellt. Die Bestimmungen dazu legen die Kantone in ihrem Richtplan fest.

Dokumentation zur Anpassung des SIL-Objektblatts, B. Abgrenzungslinie (AGL), 15.09.2016

Kennzahlen Zivilluftfahrt, 2022

Auswertung vom BAZL

Im 2022 entfielen rund 74% der Flugbewegungen auf die General Aviation (GA). Zur GA zählen alle Flüge mit Ausnahme des Linien und Charterverkehrs, also jene der Business Aviation und auch alle Privatflüge.

Die Anzahl Flugbewegungen betrug bei der GA im 2022 rund dreimal soviel wie beim Linien- und Charterverkehr, was bei der gegenwärtig herrschenden Umweltdiskussion und bei der Umstellung vom Individualverkehr auf die Bahn sicher bemerkenswert ist.

Flugbewegungen (Starts und Landungen) 1´344´397

Anteile

Linien- und Charterverkehr 355´915
General-Aviation-Verkehr 988´482