Der Bezirksrat soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gemeindeeigene Lokalzeitung Maurmer Post verbindlich festlegen, so will es der Gemeinderat Maur. Dies wird jedoch nicht geschehen, weil der Bezirksrat nur Aufsichtsinstanz ist.
Anfrage des Gemeinderats Maur beim Bezirksrat
Darf der Gemeinderat Maur eine eigene Lokalzeitung mit Steuergelder finanziert herausgeben und mit seiner Zustimmung oder Ablehnung von redaktionellen Artikeln und Leserbriefen, so die Meinung der Stimmbürger beeinflussen?
Die kurze Antwort lautet Nein.
Es handelt sich hier um eine grundsätzliche Rechtsfrage. Der amtliche Teil der Maurmer Post soll davon ausgeschlossen sein.
Der Bezirksrat ist nicht zuständig dafür, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Als Aufsichtsinstanz hat er einzig und alleine darüber zu befinden, ob sich die Gemeinde Maur innerhalb des vorgegebenen, rechtlichen Rahmen befindet. Er hat sich insbesondere nicht in gemeindepolitische Angelegenheiten einzumischen, um was es bei der Maurmer Post letztendlich geht.
Es ist deshalb anzunehmen, dass der Entscheid des Bezirksrats ´nicht zuständig´ sein wird und die Sache danach schliesslich beim Justizamt des Kantons Zürich landen wird.