Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Das Ringen um neue Flughafengebühren geht weiter

 

Eine für das Jahr 2020 anstehende Neuordnung der Passagiergebühren am Flughafen Zürich wirft lange Schatten voraus. Der Flughafen befürchtet, dass er hierbei den Kürzeren zieht.

Bei der Aushandlung von Lande-, Start- und Passagiergebühren einigen sich im Idealfall der Flughafen und die Flughafengesellschaften rasch auf einen Kompromiss. Am Montag hat sich der Flughafen Zürich nun zu Wort gemeldet, weil er mit einem ersten Entwurf des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) für eine Revision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) nicht zufrieden ist. In einer Mitteilung an die Schweizer Börse steht, man bedauere die einseitig zugunsten der Fluggesellschaften vorgesehene Erhöhung von Transferzahlungen aus dem nicht regulierten Geschäftssegment. Bei Letzterem geht es etwa um Mieteinnahmen oder Erträge der Parkhäuser. Die Aktie des Flughafens Zürich verlor in einem schwachen Börsenumfeld bis zur Mittagszeit 2,6%; seit dem Jahr 2014 hat sich der Aktienkurs aber mehr als verdoppelt.

Erst im Jahr 2020 spruchreif

Der Casus Belli ist Artikel 34 FGV, in dem festgehalten ist, dass maximal 30% des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich als Transferzahlung zur Deckung der Kosten des Fluggeschäfts eingesetzt werden. Wenn der Flughafen mit seinen Nebenerträgen eine bestimmte Renditehürde überschreitet, werden gemäss Verordnung solche Zuschüsse ausgelöst. Offenbar möchte das Bazl diesen Schlüssel verschärfen, wobei ein Anhörungs- verfahren der interessierten Parteien wie auch eine Ämterkonsultation noch ausstehen. Gemäss ergänzenden Angaben des Flughafens Zürich flossen im vergangenen Jahr 13,4 Mio. Fr. als Transferzahlung ins regulierte Fluggeschäft. Das Bazl erklärte auf Anfrage, es seien erste Überlegungen gemacht worden und es sei nichts definitiv.

Voraussichtlich wird der Bundesrat im Sommer 2019 die neue Verordnung genehmigen, womit dann die Basis für die Festlegung der Passagiergebühren ab September 2020 gelegt wäre. Weil der Flughafen als De-facto-Monopol viele Preise, vor allem auch Lande- und Passagiergebühren, nicht frei aushandelt, haben die Regierung und das Bazl als dessen verlängerter Arm in der Ausmarchung um angemessene Gebühren ein Wörtchen mitzureden.

Von Wachstum profitiert

Der Anpassung der Gebühren für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ging ein Streit voraus, worauf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und eine Intervention des Bazl zur Klärung der Situation nötig wurden. Der Flughafen gab Hand für eine Ermässigung der Passagiergebühren um gemittelt rund 7%; die Gebühr für Transferpassagiere ging hierbei stark überproportional um 15% zurück, und der Flughafen sprach von Mindereinnahmen von 40 Mio. Fr. für den Zeitraum von 2016 bis 2020.

Es hat sich aber dann in der Praxis gezeigt, dass die starken Frequenzzunahmen dem Flughafen trotz oder womöglich wegen der sinkenden Gebühren robuste Zusatzeinnahmen einbrachten. Man kann nur spekulieren, aber zu einem gewissen Teil haben die vor allem im Transitgeschäft ermässigten Gebühren dem Flughafen im internationalen Wettbewerb eine bessere Position verschafft, die er zu nutzen wusste.