Zürich weicht den Denkmalschutz auf: Was der neue Vorschlag des Regierungsrats bedeutet

Der Regierungsrat des Kantons Zürich lockert den Denkmalschutz: Ein neuer Vorschlag zur Revision des Planungs- und Baugesetzes erleichtert Umbauten an geschützten Gebäuden und erschwert gleichzeitig deren Unterschutzstellung.

Als Nächstes berät nun der Kantonsrat über die Vorlage, die auch für den Zürcher Heimatschutz weitreichende Folgen hätte. Ausgangspunkt war eine Motion von SVP-Kantonsrat Pierre Dalcher und Mitstreiterinnen aus FDP, Mitte und EVP, die sich gegen den Willen von Regierungsrat und Links-Grün durchsetzte.

Höhere Hürden für die Unterschutzstellung

Damit ein Gebäude künftig als Schutzobjekt gilt, muss es mindestens zwei von vier Kriterien erfüllen: Es muss als politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder baukünstlerischer Zeuge «wichtig» sein. Zudem soll die Unterschutzstellung nicht mehr einfach verfügt, sondern vertraglich und partnerschaftlich vereinbart werden.

Umbauten in vier Fällen erleichtert

Veränderungen an geschützten Gebäuden sollen künftig in folgenden vier Fällen einfacher möglich sein:

  • Öffentliche Bauten: Spitäler, Schulhäuser oder Gefängnisse
  • Zeitgemässe Wohnbedürfnisse: insbesondere Innenausbauten
  • Energetische Sanierungen: etwa Dämmungen, Fenstersanierungen oder der Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen
  • Hindernisfreie Nutzung: Anpassungen für einen barrierefreien Zugang

Der entscheidende Punkt steckt jedoch nicht in dieser Liste, sondern in einer Zusatzklausel im Gesetz: Bei der Interessenabwägung sollen öffentliche und private Interessen künftig «hoch gewichtet» werden. Für die Praxis heisst das: Einsprachen gegen Umbauten an Schutzobjekten werden deutlich schwerer durchzusetzen sein, in vielen Fällen faktisch aussichtslos.

Weiter sollen kleinere Umbauten künftig auch auf Gemeindeebene ohne separaten Schutzentscheid bewilligt werden können, ein Verfahren, das auf kantonaler Ebene bereits existiert. Gleichzeitig müssen Gemeinden künftig 10 Prozent der Erhaltungskosten kommunaler Schutzobjekte übernehmen, was sie laut kantonalen Schätzungen jährlich 3 Millionen Franken kostet. Zudem soll ein öffentlich zugängliches Onlineinventar sämtliche Schutzobjekte erfassen. Von den rund 300’000 Gebäuden im Kanton sind schätzungsweise 24’000 in kantonalen oder kommunalen Inventaren erfasst, 2400 davon stehen formal unter Schutz.

Heimatschutz mit deutlich weniger Einfluss

Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes, begrüsst zwar, dass der Denkmalschutz nicht abgeschafft wird, warnt aber vor den praktischen Folgen der neuen Gewichtungsregel. Seine zentrale Sorge: Beschwerden gegen zahlreiche Umbauvorhaben werden künftig faktisch verunmöglicht. Konkret nennt er folgende Fälle, in denen der Heimatschutz künftig kaum mehr etwas ausrichten könnte:

  • Aussenlifte an historischen Türmen: Wird etwa am Turm der Kyburg oder des Grossmünsters ein Lift für gehbehinderte Personen gebaut, liesse sich dies rechtlich kaum mehr anfechten.
  • Umbauten zu Alterswohnungen: Auch Eingriffe in enge Gebäude aus dem 17. Jahrhundert wären kaum mehr zu stoppen, «auch wenn das Haus buchstäblich kaputt saniert wird», so Killias.
  • Entfernung historischer Innenausstattung: Wird etwa ein historischer Kachelofen in einem Gebäude aus dem 18. Jahrhundert als störend entfernt, könnte der Heimatschutz nichts dagegen unternehmen.

Killias sieht deshalb vor allem historische Innenausstattungen gefährdet: «Die neuen Bestimmungen könnten sich vor allem für historische Ausstattungen im Innern als fatal erweisen.»

Er betont zugleich, dass der Heimatschutz bei Umnutzungen bereits heute eine liberale Praxis pflege, etwa bei der Umwandlung alter Scheunen in Wohnraum oder der jüngsten Umnutzung der Kirche Wipkingen in ein Schulhaus. Die neue Kostenbeteiligung der Gemeinden von 10 Prozent nennt er «fair», sie habe früher bereits bestanden, sei aber unter der damaligen Baudirektorin Dorothée Fierz (FDP) Anfang der Nullerjahre faktisch abgeschafft worden.

Bürgerliche und HEV zufrieden

SVP, FDP, Mitte und EVP, die im Kantonsrat über eine Mehrheit verfügen, begrüssen den Vorschlag. FDP-Vertreterin Sonja Rueff-Frenkel lobt die «vernünftige Interessenabwägung», Mitte-Politikerin Marzena Kopp betont, nur nutzbare Denkmäler blieben lebendig. Der Hauseigentümerverband (HEV) sieht in den höheren Hürden für die Unterschutzstellung eine Stärkung der Eigentümerrechte, die Verdichtung und zusätzlichen Wohnraum ermögliche.