Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Der SIL setzt sich aus dem Konzeptteil und dem Objektteil zusammen.

Im Mitwirkungsverfahren steht momentan nur der Konzeptteil zur Diskussion. Später folgt dann der wichtige Objektteil mit den Objektblättern.

Konzeptteil

Der Konzeptteil gibt einleitend einen Überblick über die Ausgangslage, die politischen, planerischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Bestand der Luftfahrtinfrastruktur sowie die Entwicklungstrends und Herausforderungen im Bereich der Zivilluftfahrt. Davon ausgehend legt er die Ziele und Planungsgrundsätze für die Infrastruktur der Luftfahrt fest. Er definiert das Gesamtsystem mit dem Standort und der Funktion der einzelnen Anlagen sowie die Strategien für deren Entwicklung. Dabei unterscheidet er (ausgehend von den in Kap. 1.2.1 erwähnten Kategorien) zwischen den verschiedenen Anlagetypen Landesflughäfen, Regionalflughäfen, zivil mitbenützte Militärflugplätze, Flugfelder, Heliports und Flugsicherungsanlagen. Schliesslich regelt er in Ergänzung zu den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung (RPV) die Modalitäten zur Handhabung des Sachplans.

Objektteil

Der Objektteil präzisiert die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze. Er sorgt für die räumliche Einordnung der Flugplätze und sichert den Raum für deren Bauten und Betrieb. Er gibt Auskunft über die Auswirkungen auf Raum und Umwelt und stellt die Koordination mit den umliegenden Nutzungen und Schutzgebieten sicher.

Die Objektblätter regeln für jeden Flugplatz:
– Zweckbestimmung und Funktion der Anlage, Rahmenbedingungen für Betrieb
– Flugplatzperimeter (begrenzt die bauliche Entwicklung)
– Gebiet mit Hindernisbegrenzung
– Gebiet mit Lärmbelastung (begrenzt die betriebliche Entwicklung)
– Grundsätze zur landseitigen Erschliessung und zum Natur- und Landschaftsschutz

Darstellung

Der SIL besteht aus Text und Karten. Im Text sind die behördenverbindlichen Festlegungen blau hinterlegt und in die drei Koordinationsstände Festsetzungen, Zwischenergebnisse und Vororientierungen unterteilt. Die im Konzeptteil enthaltenen Grundsätze gelten als Festsetzung. Die Erläuterungen liefern materielle Angaben und Hintergrundinformationen zum besseren Verständnis der Zusammenhänge und zur Begründung der Festlegungen. In diesem Sinne kommt ihnen keine eigenständige Verbindlichkeit zu. Dasselbe gilt für die einleitenden Kapitel. Die verbindlichen Inhalte der Karten sind in den dazugehörenden Legenden ausgewiesen. Ebenfalls aus den Legenden geht der Anlagestatus der Flugplätze (bestehende Anlage, Neubau, Anpassung/Umnutzung, Aufhebung) hervor. Im Konzeptteil sind kleinmassstäbliche Übersichtskarten zum Gesamtsystem mit den Anlagetypen, im Objektteil grossmassstäbliche Karten (bis maximal 1:25 000) fur die einzelnen Flugplätze enthalten.