Die Blockade gegen die Südanflüge auf der Rheinbrücke in Kaiserstuhl war auch nach Ansicht des Bundesgerichtes rechtswidrig.
Die Urheber der rund einstündigen Sperrung der Rheinbrücke Kaiserstuhl im Juli 2006, mit welcher sie gegen 1000 Tage «illegale Südanflüge» demonstrierten, sind zu Recht verurteilt worden. Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die Urteile des Aargauer Obergerichts ab
Am 25. Juli 2006, morgens zwischen 6.04 und 7.08 Uhr blockierten Gegner der Südanflüge die Rheinbrücke bei Kaiserstuhl für den Durchgangsverkehr mit einer Menschenmauer. Automobilisten waren gezwungen, das Ende der Demonstration abzuwarten oder einen erheblichen Umweg zu fahren. Auf dem Flugblatt «Flugschneise Süd Nein – 1000 Tage illegale Südanflüge» bekundeten die Demonstranten auch den Zweck. Dort hiess es: «Deutschland will keinen Verkehr vom Norden. Wenn dies für die Luft gilt, dann soll dies auch für die Strasse gelten.»
Der Bezirksamtmann-Stellvertreter von Zurzach verurteilte die Demonstranten 2007 wegen Nötigung zu bedingten Geldstrafen und zu Bussen. Als der Bezirksgerichtspräsident Zurzach die Verurteilung bestätigte, riefen 24 Demonstranten das Aargauer Obergericht an. Dieses schützte den Schuldspruch, reduzierte aber gewisse Bussen und legte die Höhe der bedingten Geldstrafen in einzelnen Fällen neu fest.
«Reine Wortklauberei»
Vor Bundesgericht verlangten die Demonstranten einen Freispruch. Es sei höchstens von einer 28-minütigen Demonstrationsdauer auszugehen, und die Brücke sei gar nicht vollkommen gesperrt gewesen. Sie wären jederzeit bereit gewesen, Fahrzeuge durchlassen, wollten sie dem Bundesgericht weismachen. Für die Richter in Lausanne grenzen diese Einwände «teilweise an Trölerei», weil sich aus den Einvernahmen und aus den Fotografien ein ganz anderes Tatbild ergibt. «Ihr Einwand, sie hätten die Brücke nicht gesperrt, sondern lediglich darauf demonstriert, ist reine Wortklauberei», heisst es im Urteil.
Dass die rund einstündige Brückenblockade als Nötigung einzustufen ist, dafür bestand für das Bundesgericht kein Zweifel. Schon vor Jahren hatte das Gericht entschieden, dass bereits eine 15-minütige Blockade eines Autos eine Nötigung sei. Auch die Meinungs- und Informationsfreiheit bzw. die Versammlungsfreiheit rechtfertigt die Blockade laut dem Urteil aus Lausanne nicht. Dies wäre nur dann zu prüfen gewesen, wenn die Demonstranten – was ohne weiteres möglich gewesen wäre – ein Gesuch für ihre Demo eingereicht hätten. Bei eigenmächtigem Vorgehen können diese Grundrechte nicht angerufen werden. Nicht beanstandet hat das Bundesgericht auch die Höhe der Gerichtsgebühren von je 1146 Franken (total 26 000 Franken), die das Bezirksgericht Zurzach den Demonstranten auferlegt hatte. (tzi)