Der Gemeinderat hat die Herausgabe der «Maurmer Post» auf ein rechtlich zulässiges Fundament gestellt. Dank einer Schärfung des redaktionellen Leistungsauftrags kann sie als klassische Gemeindepublikation mit Forumscharakter – und somit weitestgehend nach heutigem Vorbild – weitergeführt werden. Die Stelle der Chefredaktion und die Sitze in der Kommission werden in den kommenden Wochen neu ausgeschrieben.
Eine vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich unter Beizug von Fachexperten intensiv mit den Strukturen und journalistischen Leitplanken der «Maurmer Post» auseinandergesetzt. Die Überprüfung wurde nötig, nachdem die «Maurmer Post» im März letzten Jahres als Folge einer umstrittenen Berichterstattung über ein Tötungsdelikt in Maur ins Visier des Zürcher Gemeindeamts und Bezirksrats geraten war.
Das Gemeindeamt hielt fest, dass eine Gemeinde keine «investigative Zeitung» herausgeben darf und dass Journalisten, die investigativ über die Gemeinde und die Gemeindebehörden berichten, nicht Angestellte der Gemeinde sein können. Nach Einschätzung des Gemeindeamts sind die heutigen Strukturen der «Maurmer Post» rechtswidrig. Auf Basis dieser Verlautbarung forderte der Bezirksrat den Gemeinderat mit Beschluss vom 11. November 2024 auf, einen juristisch «gangbaren Weg» für die Herausgabe der «Maurmer Post» zu finden.
Gemeindepublikation mit Forumscharakter
Dieser Weg ist nun gefunden. Die «Maurmer Post» wird zur klassischen Gemeindepublikation mit Forumscharakter. Das heisst: Wie bis anhin berichtet sie über relevante gesellschaftliche und politische Themen in der Gemeinde, bietet Hintergrund- und ServiceInformationen und sie druckt auch weiterhin Leserbriefe ab. Einzige Neuerung betrifft den redaktionellen Leistungsauftrag. Die Redaktion muss auf selbst verfasste, meinungsbildende Inhalte zu politischen Geschäften verzichten. Dies, weil die Berichterstattung über die Arbeit von Behörden und Verwaltung in einer durch Steuergelder finanzierten Zeitung stets ausgewogenen und sachlich zu erfolgen hat. So verlangt es die Rechtsordnung.
Die Schärfung des Leistungsauftrags ist Voraussetzung, damit die Gemeinde Herausgeberin der «Maurmer Post» bleiben kann. Und dies wiederum entspricht dem Willen der Bevölkerung, welche sich im Sommer 2023 deutlich gegen eine Privatisierung ausgesprochen hatte.
Die «Maurmer Post» bleibt inhaltlich im Wesentlichen das, was sie war und ist: eine lokal verwurzelte Zeitung, die das Leben in Maur in allen Facetten spiegelt und der Bevölkerung darüber hinaus einen Kanal für eigene Beiträge und Meinungen bietet. Als redaktionell betreute Informations- und Forumsplattform ist sie Bindeglied zwischen den Menschen in den verschiedenen Dorfteilen und leistet so auch in Zukunft ihren wertvollen Beitrag zur Stärkung der lokalen Identität.
Neubesetzung von Kommission und Chefredaktion
Beibehalten werden auch die Strukturen. So obliegt die Überwachung betreffend Einhaltung der redaktionellen Vorgaben weiterhin der Kommission «Maurmer Post». Im Sinne eines Neuanfangs sind der Gemeinderat und die bisherigen Kommissionsmitglieder übereingekommen, die fünf Sitze in der Kommission neu zu besetzen. Eine entsprechende Ausschreibung erfolgt bis Ende März 2025. Bis die Kommission neu aufgestellt und aktiviert ist, behält der Gemeinderat weiterhin die Aufsicht über die «Maurmer Post».
Nachdem die Rahmenbedingungen für die Herausgabe nun definiert sind, kann der Gemeinderat auch die Stelle der Chefredaktion neu besetzen. Die Ausschreibung erfolgt ebenfalls bis Ende März 2025. Bis zur erfolgten Neubesetzung werden die beiden seit Anfang 2025 interimistisch engagierten Textprofis Gerold und Sybille Brütsch zusammen mit den beiden Redaktorinnen Brigitte Selden und Stephanie Kamm die Inhaltsproduktion im bisherigen Umfang und der gewohnten Qualität gewährleisten.
Einzelinitiative ist ungültig
Eine am 28. November 2024 eingereichte Einzelinitiative verlangt, dass die Herausgabe der «Maurmer Post» künftig durch den Verein «Maurmer Zeitung» erfolgt und dem Verein zur Deckung seiner dafür nötigen Personal- und Produktionskosten von der Gemeinde ein jährlich wiederkehrender Betrag von CHF 275’000 zugesprochen wird.
Die juristische Prüfung hat ergeben, dass die Einzelinitiative inhaltlich im Widerspruch zu übergeordnetem Recht steht. Die journalistischen Ansprüche und Ziele, wie sie in der Initiative beschrieben sind, dürfen nicht mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Mit Beschluss vom 24. Februar 2025 hat der Gemeinderat die Einzelinitiative deshalb für ungültig erklären müssen. Die Initianten sind schriftlich über den Entscheid in Kenntnis gesetzt worden.
Gemeinderat Maur