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Dynamische Rechtsübernahme und Beihilferecht im neuen Rahmenvertrag kommen

GTA 23.12.2024 – Verhandlungen zwischen Schweiz und Europäischer Union erfolgreich (Auszug)

Mit dem nun gefundenen Kompromiss gibt es eine sogenannte Paketlösung, also verschiedene Abkommen mit eigenen institutionellen Regeln. Allerdings gibt es einige gemeinsame Regelungen für diejenigen Abkommen, die den Binnenmarkt betreffen.

Dynamische Rechtsübernahme und Beihilferecht kommen

Derzeit nimmt die Schweiz in fünf Bereichen am EU-Binnenmarkt teil:  Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Künftig werden zwei weitere Bereiche dazu kommen, und zwar Strom und Lebensmittelsicherheit.

In diesen Bereichen wird es künftig eine dynamische Rechtsübernahme durch die Schweiz geben. Das bedeutet, dass geänderte europäische Rechtsnormen grundsätzlich durch die Schweiz übernommen werden müssen.

Zum Ausgleich erhält die Schweiz künftig ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten, die sie im Rahmen der Binnenmarktabkommen übernehmen muss (decision shaping).

Zudem kann die Schweiz die Übernahme geänderter EU-Vorschriften verweigern. In einem solchen Fall wäre allerdings die EU berechtigt, verhältnismäßige Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen.

Die beihilferechtlichen Regelungen der EU gelten künftig für die Bereiche Luftverkehr, Landverkehr und Strom.

Das bedeutet, dass die Schweiz sich künftig keine Wettbewerbsvorteile durch staatliche Subventionierung dieser Branchen gegenüber Wettbewerbern aus der EU verschaffen darf, sodass im Binnenmarkt ein „level playing field“ gewährleistet ist.