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Einzelinitiative für eine unabhängige Dorfzeitung – Gemeinde Maur

Maurmer Zeitung 27.09.2024

Maur ist privilegiert: Die Gemeinde hat eine eigene Zeitung. Seit kurzem sind es sogar zwei Publikationen. Doch das ist langfristig ein Unding. Es braucht eine breitabgestützte neue Lösung.

Peter Leutenegger und Thomas Renggli

Die Gemeinde Maur ist seit vielen Jahren Herausgeberin der «Maurmer Post» und finanziert diese mit mit einem sechsstelligen Betrag.

Maurmer Post: Dorfzeitung kostet 455’000 Franken – Klein Report 11.09.2024

Eine in diesen Tagen eingereichte Einzelinitiative fordert den Gemeinderat auf, das Angebot der Maurmer Zeitung der Gemeindeversammlung vorzulegen und so eine offene Diskussion zuzulassen.

Die Maurmer Zeitung sieht sich nicht als Oppositionsblatt oder Kampforgan. Sie möchte zu dem anregen, was für freie Medien das oberste Gebot sein sollte: eine ehrliche und ungefilterte Debatte.

Unabhängige Berichterstattung für unsere Gemeinde

Peter Leutenegger – Präsident Verein Maurmer Zeitung

Die Herausgabe der Maurmer Zeitung hat zu Verwunderung geführt. «Benötigen wir, zwei Dorfpublikationen?», werden wir immer wieder gefragt. Nein, benötigen wir nicht.

Was wir brauchen, ist eine von den Behörden unabhängige Publikation, die über das Dorfgeschehen berichtet. Diese Aufgabe kann die «Maurmer Post» heute nicht mehr erfüllen. Sie ist direkt abhängig von der politischen Führung unserer Gemeinde.

Mit dem Entscheid der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023, die eine «Privatisierung» der «Maurmer Post» ablehnte, wurde diese Abhängigkeit zementiert. Dies übrigens gegen die Empfehlung des Gemeinderats.

Lokaljournalismus ist das Herzstück einer lebendigen Demokratie auf kommunaler Ebene. Er bietet nicht nur Informationen, sondern fungiert auch als Brücke zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern, und er zieht sie zur Rechenschaft. Die Beobachtung durch eine unabhängige, in der Gemeinde redaktionell verankerte Lokalzeitung verhindert Fehltritte.

Eine Maurmer Lokalzeitung ist die einzige Quelle für detaillierte und neutrale Berichte, die das Leben der Menschen in unserer Gemeinde betreffen. Diese Berichte müssen es den Maurmerinnen und Maurmern ermöglichen, sich unabhängig zu orientieren und sich aktiv in unserer Gemeinde zu beteiligen. Politik geht uns alle an.

Ein weiteres zentrales Element einer Maurmer Lokalzeitung ist die Idee, unsere Dorfgemeinschaft gesellschaftlich und kulturell zu verbinden. Als Forum aller Meinungen und Ideen. Diese Aufgabe soll auch in Zukunft wahrgenommen werden.

Um all dies in einem einzigen Blatt tun zu können, braucht es eine neue, unabhängige und im Dorf verankerte Trägerschaft.

Der Verein Maurmer Zeitung mit bereits über 200 Mitgliedern bietet sich den Maurmerinnen und Maurmern als Herausgeber einer neuen unabhängigen Dorfzeitung an.

Mit einer in diesen Tagen eingereichten Einzelinitiative wird der Gemeinderat aufgefordert, dieses Angebot an der Gemeindeversammlung innert zwölf Monaten zur Abstimmung zu bringen.


Einzelinitiative

Wie nutze ich das Initiativrecht in der Gemeinde? – .pdf Dok

Anleitung für Stimmberechtigte in Gemeinden mit Gemeindeversammlung

In Gemeinden mit Gemeindeversammlung kann jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde dem Gemeindevorstand (Gemeinderat/Schulpflege) eine Einzelinitiative einreichen, über welche die Stimmberechtigten in der Gemeindeversammlung oder an der Urne abstimmen müssen, wenn die Initiative gültig ist.

Es gibt zwei Formen der Ausgestaltung des Initiativtextes, d.h. des Anliegens der Einzelinitiative. Eine Initiative kann nur eine der zwei zur Verfügung gestellten Formen aufweisen (Einheit der Form).

  • Bei der Einzelinitiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ist der Initiativtext als ein konkret formulierter Beschlussentwurf gefasst. Dieser ist so detailliert formuliert, dass der Beschluss unmittelbar vollzogen werden könnte. Das Anliegen ist inhaltlich in allen notwendigen Einzelheiten umschrieben und abschliessend formuliert.

    Der Wortlaut einer solchen Initiative ist für die Behörden formell und inhaltlich verbindlich. Die Initiative darf weder abgeändert, korrigiert noch ergänzt werden. Ausgenommen sind rechtsetzungstechnische Bereinigungen, sofern die Initiantin oder der Initiant ihnen zustimmt (siehe Beispiel 1 im Anhang).

  • Bei einer Einzelinitiative in der Form der allgemeinen Anregung ist der Initiativtext entweder als Auftrag formuliert oder er ist zu wenig konkret gefasst, dass er unmittelbar vollzogen werden könnte. Soweit der Wortlaut der Initiative durch den Initiativtext festgelegt wird, ist er zwar ebenfalls für die Behörden verbindlich. Die Besonderheit der Einzelinitiative in der Form der allgemeinen Anregung besteht aber gerade darin, dass die Behörde die Initiative in einem zweiten Schritt konkretisieren muss, damit sie vollzogen werden kann (siehe Beispiel 2 im Anhang).

Einzelinitiative auf Gemeindeebene