Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Er zwingt das Zürcher Prestigeprojekt in die Knie

TA 22.07.2020 – Innovationspark Flugplatz Dübendorf

Cla Semadeni lässt sich von nichts aufhalten, weder von horrenden Prozesskosten noch von einem scheinbar übermächtigen Gegner. Nun ist dem Städteplaner ein Coup geglückt.

Er sei jetzt am Essen, lässt er den Journalisten wissen. Man könne später telefonieren. Und: Nein, er trinke keinen Champagner. «Wasser wie im Gefängnis», scherzt Cla Semadeni, geniesst dann sein verspätetes Mittagessen und wohl noch mehr das Geschenk, das er soeben erhalten hat: Das Verwaltungsgericht hat den Gestaltungsplan zum Innovationspark überraschend aufgehoben und dem Grossprojekt eine erhebliche Niederlage zugefügt. Das Urteil datiert vom 8. Juli, Semadenis 73. Geburtstag.

Richtig zu begreifen beginnt der pensionierte Architekt und Städteplaner alles erst später am Telefon: «Je länger ich über das Urteil nachdenke, desto klarer wird es: Das Urteil ist ganz eindeutig», sagt er und fügt an: «Diese Deutlichkeit überrascht mich.»

Klar, Hoffnung hatte er immer. Aber hatte er auch eine realistische Chance? Er, der Pensionär – lange ohne Anwalt – gegen die Baudirektion des Kantons Zürich mit zahlreichen Juristen?

Hunderte Seiten gegen den Innovationspark

In seinem Kampf liess er bisher kaum etwas unversucht. Er wandte sich an ein halbes Dutzend Bundesämter, an die Stadt Dübendorf und natürlich auch an den Kanton Zürich. Und er schrieb. Hunderte Seiten. Stimmrechtsbeschwerden, Leserbriefe, Eingaben an Gerichte. Fast an jedem Tag beschäftigte er sich mit dem Kampf gegen den Innovationspark, der ihm zu gross und teuer erscheint, der ihm mehr Flug- und Strassenlärm bescheren würde, der ein «städtebauliches Monster» sei. Und: Über das Gesamtprojekt kann sich das Stimmvolk noch nicht einmal äussern. «Meine Frau sagt, mein Widerstand sei in den vergangenen zwei, drei Jahren ein Fulltimejob gewesen», erzählt Cla Semadeni.

«So konnte ich die Familie für mich und mein Engagement gewinnen.»

Cla Semadeni

Gekostet hat ihn dieser Streit bisher vor allem viel Zeit. Aber offenbar auch Ansehen bei anderen: «Das eigentlich Belastende in einem solchen Streit ist, dass man krumm angeschaut wird», sagt Semadeni. Sie würden ihm vorwerfen, sich gegen etwas vermeintlich Positives zu wehren. Gegen Innovation, Bildung, Forschung.

Selbst seine Frau und seine drei erwachsenen Kinder hat es Überzeugungsarbeit gekostet. Doch er habe «sachlich-überzeugend» darlegen können, worum es ihm gehe, etwa, dass es an einer gesetzlichen Grundlage fehle, der Park gegen die Bau- und Zonenordnung verstosse oder Hochwasser begünstige. «So konnte ich die Familie für mich und mein Engagement gewinnen.»

Neben seiner Familie hat Semadeni noch einen treuen Mitstreiter: Walter Mundt, der weniger als Hundert Meter vom Flugplatz entfernt wohnt und darum einspracheberechtigt ist. Semadeni ist zwar der Überzeugung, dass er es auch wäre, schliesslich wohnt er nur einige Hundert weiter weg als Mundt. Aber die Gerichte sehen das anders. Doch fast die gesamte Arbeit macht Semadeni.

Behördenschreck? «Auf keinen Fall!»

Ist Cla Semadeni ein Querulant, ein Behördenschreck? «Auf keinen Fall!», heisst es auf einzelnen Ämtern, die sich mit Semadenis Eingaben beschäftigen müssen. Klar, er sei «unangenehm hartnäckig» und habe sich «vielleicht verrannt», heisst es. Aber überall attestiert man ihm, dass er wisse, wovon er spreche.

Davon konnte sich auch der «Tages-Anzeiger» überzeugen, als er Semadeni Ende 2018 in Dübendorf besuchte und mehrere Stunden mit ihm gesprochen hatte. Der gebürtige Bündner hatte an der ETH Architektur und Städtebau studiert. Später war er Stadtplaner in Zug, Chef des Bauamts in Dübendorf, Vizedirektor der Zürcher Stadtplanung und zuletzt 14 Jahre lang Kantonsplaner in Graubünden.

Obwohl er sich ein Grossteil seines Lebens mit Bau-, Zonen-, Richt- und Gestaltungsplänen beschäftigt hatte, fühlte er sich von den Richtern des Zürcher Baurekursgerichts nicht ernst genommen, als sie 2018 für eine Begehung auf dem Flugplatz Dübendorf waren. Sie hätten ihn nicht fair behandelt, und der Gerichtspräsident habe ihm damals klar gemacht, er habe mit seiner Beschwerde keine Chance. Zusammen mit Mundt liess er sich auch nicht davon abhalten, als man ihm mitteilte, das Gerichtsverfahren werde sehr teuer.

Gebühren von 50’000 Franken

Die Niederlage vor dem Baurekursgericht fiel deutlich aus. Und vor allem brummte das Gericht Semadeni und Mundt Gerichtsgebühren von 50’000 Franken auf. Das Maximum, welches das Baurekursgericht überhaupt verlangen darf – zum ersten Mal überhaupt, bestätigte die Kanzleichefin damals. Das Gericht begründete dies damals mit dem Wert des Innovationsparks, der «nicht hoch genug geschätzt» werden könne.

Baujuristen rieben sich verwundert die Augen. Nur schon wegen der horrenden Kosten war es für Semadeni klar, dass er das Urteil weiterziehen musste. Auch seinen Mitstreiter Mundt konnte er davon überzeugen.

«Die Gerichtsgebühr ist unter den vorliegenden Umständen als deutlich prohibitiv zu beurteilen.»

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Im nun veröffentlichten Urteil wählte das Verwaltungsgericht deutliche Worte an die Adresse der Vorinstanz: Die Gebühr sei «unter den vorliegenden Umständen als deutlich prohibitiv zu beurteilen», heisst es in dem Entscheid. Das bedeutet, die Kosten seien so hoch, dass sie Rekurrenten davon abhalten würden, ein Rechtsmittel zu ergreifen. Und dies verstösst gegen die Zürcher Kantonsverfassung, in der steht: «Jede Person hat vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf rasche und wohlfeile Erledigung des Verfahrens.» Unter dem veralteten deutschen Wort versteht der Duden unter anderem «billig» oder «fast geschenkt».

Das Verwaltungsgericht reduzierte die Baurekursgerichtsgebühren von 50’000 auf 18’000 Franken. Und weil die Baudirektion in fast allen Streitpunkten unterlag, muss sie 12’600 Franken davon bezahlen.

Der Kampf geht wohl weiter

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es ist gut möglich, dass der Kanton es ans Bundesgericht weiterzieht. Zu gross ist der Schaden, wenn er das Urteil einfach akzeptiert, denn es würde das Grossprojekt des Innovationsparks um Jahre zurückwerfen.

Semadeni nimmt das gelassen. Klar, er könne sich zurücklehnen, wenn die Baudirektion das Projekt nun stoppe – «aber wenn der Kanton weitermacht, tue ich das auch».