09.05.2019
Wieder wurde heute morgen, unerlaubterweise mit 9 Knoten Rückenwind ein Südanflug durchgeführt. Die maximal, zulässige Rückenwind-Komponente beträgt in der Schweiz 5 Knoten und wird so von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) empfohlen.