Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Flexibilisierung der Pistenöffnungszeiten – Antrag auf Nichtgenehmigung

Einsprache VFSNExterner Link (PDF)

Teilnahme an Einsprache – Achtung: Eingabefrist ist der 29.09.2018!

Rechtsbegehren

3. Es seien die Teile 3.1 und 3.2 (Entflechtung Abflugrou­ten ab Piste 28 und ab Piste 16; insbesondere die Süd­route quer über die Stadt Zürich und weiteren südlichen Gebiete) sowie 3.4 (Flexibilisierung Pistenöffnungszei­ten; insbesondere Öffnung der Piste 16 für Südstarts von 06.30 – 07.00 Uhr und von 21.00 — 22.00 Uhr) nicht zu genehmigen. 

Antrag 3 (Flexibilisierung der Pistenöffnungszeiten)

Die Flexibilisierung der Pistenöffnungszeiten ist eine weitere rein kapazitätssteigernde Massnahme ohne dem Aspekt der Sicherheit und des Lärmschutzes Rechnung zu tragen. Insbesondere die zusätzlichen Abflüge ab Piste 16 mit Linkskurve in der Zeit von 21.00 – 22.00 Uhr sowie von 06.30 – 07.00 Uhr (Art. 19 Abs. 1 beantragtes Betriebsreglement) oder jene aus “meteorologischen Gründen” geradeaus oder mit Rechtskurve sind deshalb abzulehnen (sog. “Bisenkonzept”, Art. 19 Abs. 2 beantragtes Betriebsreglement).