Fast 7000 Lärmbetroffene wollen eine Entschädigung – das Warten dauert bald 20 Jahre. Nun hat das Bundesgericht ein Urteil gefällt.
Die Eigentümer der drei Häuser in Nürensdorf, über die das Bundesgericht Ende März entschieden hat, hatten Glück: Nach 18 Jahren Rechtsstreit haben ihnen die obersten Richter recht gegeben. Weil die Flugzeuge in nur rund 260 Meter über Grund direkt über ihre Grundstücke donnern, erhalten sie vom Flughafen Entschädigungen zwischen 104’000 und 120’000 Franken.
Glück hatten die drei aber auch, weil ihre Liegenschaften als sogenannte Pilotfälle bestimmt wurden. Damit sind Fälle gemeint, die geeignet sind, offene Fragen zu klären – sie werden speditiver behandelt. In Nürensdorf ging es vor allem darum, unter welchen Voraussetzungen von direkten Überflügen gesprochen werden kann. Denn dann haben die Eigentümer Anspruch auf Entschädigung.
Der Flughafen argumentierte, infrage kämen nur Liegenschaften in einem 60 Meter breiten Korridor, also 30 Meter oder ein halbes Grad links und rechts der Pistenachse. Ausserdem seien die Flugzeuge in Nürensdorf ohnehin zu hoch, als dass von direkten Überflügen die Rede sein könne. Beides sah das Bundesgericht anders. Die Anflüge wirkten «bedrohlich», und das nicht nur wegen der geringen Höhe, sondern auch, weil sie ab 21 Uhr «permanent und ohne Unterbruch» stattfänden.
Den 60-Meter-Korridor, den der Flughafen beantragte, erachteten die Richter als zu schmal. Für Instrumentenanflüge seien Abweichungen bis 1,25 Grad von der Pistenachse zulässig, und dieser Winkel sei entscheidend. Für Nürensdorf, das 2,5 Kilometer von der Pistenschwelle entfernt liegt, ergebe sich ein Korridor von gut 100 Meter Breite.
Zu wenig Personal und Geld
Was aber bedeutet das Urteil für andere Kläger, die nach wie vor auf einen Entscheid über ein Entschädigungsbegehren warten? Nicht sehr viel, heisst es am Flughafen. Anwalt Adrian Strütt, der zahlreiche Eigentümer rechtlich vertritt, schätzt die Lage ähnlich ein. Nur eine Handvoll weitere Betroffene vor allem in Nürensdorf dürften darauf hoffen, vom Flughafen ebenfalls entschädigt zu werden, weil ihr Fall ähnlich liegt.
Gegen 7000 Lärmbetroffene müssen weiter warten, vor allem im Norden und Süden, wo erst etwa die Hälfte der Entschädigungsbegehren erledigt ist. Alle diese Begehren sind mindestens zehn Jahre alt – nach 2008 lief die Einreichefrist ab. Die lange Wartefrist hat einerseits damit zu tun, dass der Flughafen Pilotentscheide meist bis vor Bundesgericht zieht. Anderseits hatte die zuständige Schätzungskommission, die in erster Instanz über die Entschädigungen entscheidet, jahrelang zu wenig Personal und Geld. Zeitweise mussten frühere Präsidenten eigenes Geld vorschiessen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Erledigt sind bisher gut 13’000 Entschädigungsbegehren, der Flughafen hat rund 72,2 Millionen Franken ausbezahlt.