Bern, 01.04.2025 – Der Flughafen Zürich führt höhere Gebühren für laute Flugzeuge ein. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat neue Lärmzuschläge sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen verfügt. Die neuen Regelungen treten spätestens Anfang 2027 in Kraft.
Die Flughafen Zürich AG hatte im Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das BAZL nun zugestimmt hat. Insbesondere Nachtflüge werden teurer, was zur erforderlichen Lärmsanierung im Nachtbetrieb beitragen soll.
Ab 2027 gelten eine neue Einteilung der Lärmklassen, angepasste Lärmzuschläge für den Tagbetrieb sowie erhöhte Zuschläge für laute Flugzeuge in den Tagesrand- und Nachtzeiten. Die Lärmzuschläge für lautere Langstreckenflugzeuge steigen gestaffelt an: nach 23.00 Uhr von 3000 auf 4000 Franken und ab 23.15 Uhr auf 5000 Franken. Damit sollen verspätete Abflüge reduziert und Anreize für Flotten mit leiseren Flugzeugen geschaffen werden.
Neben den Lärmgebühren erhebt der Flughafen auch andere Gebühren wie Lande- und Passagiergebühren. Das Verfahren zur Festlegung dieser Gebühren zwischen Flughafennutzern und der Flughafen Zürich AG beginnt im April 2025. Die neuen Gebühren sollen gemeinsam, spätestens zum 1. Januar 2027, in Kraft treten.
Die vom BAZL genehmigten Lärmgebühren stehen im Einklang mit dem derzeit in Überarbeitung befindlichen SIL-Objektblatt Zürich, das Betrieb und Lärmbelastung des Flugplatzes verbindlich festlegt. Nach der aktuellen Erhöhung plant das BAZL bis 2033 eine weitere Anhebung der Lärmzuschläge für lautere Flugzeuge.