Nach der Einführung des morgendlichen Südanflugs im Oktober 2003 wurden viele Anwohner in südlichen Flughafengemeinden morgens um sechs aus dem Schlaf gerissen. Das Bundesgericht verpflichtete deshalb den Flughafen dazu, ein Schutzkonzept Süd auszuarbeiten. Dieses wurde 2013 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt.

Betroffene Gemeinden sowie der Verein Flugschneise Süd – Nein (VFSN) forderten jedoch ein strengeres Konzept und wandten sich ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses verlangte von der Flughafen Zürich AG ein ergänztes Schutzkonzept. Ab dem 29. Januar wird dieses nun einen Monat lang aufgelegt, wie das BAZL am Dienstag mitteile.

Wissenschaftlich anerkanntes Lärmschutzlevel

“Das Bundesverwaltungsgericht beauftragte uns, das Konzept in Bezug auf den Lärm zu überarbeiten”, sagte Flughafensprecherin Sonja Zöchling am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. In einer ersten Phase hatte sich die Flughafen Zürich AG nämlich für das Schutzkonzept am so genannten Dachziegelkorridor orientiert.

Dabei wird die Zone auf alle Liegenschaften eingegrenzt, die überflogen werden. 900 Häuser fielen in diesen Bereich. “In einer zweiten Phase mussten wir nun zusätzlich nach einem Lärmmass suchen”, erklärte die Flughafensprecherin.

Die Flughafen Zürich AG orientierte sich dabei an einem wissenschaftlich anerkannten Schutzlevel, welches deutsche Flughäfen für ihre Nachtschutzzonen anwenden. Demnach gilt eine Liegenschaft als betroffen, wenn die Beschallung mindestens sechsmal pro Stunde über dem Spitzenpegel von 72 Dezibel liegt.

Korridor deutlich vergrössert

“1700 Liegenschaften zählen so neu zusätzlich zur Schutzzone”, sagte Zöchling. Der betroffene Korridor werde durch das neue Lärmmass links und rechts deutlich verbreitert und auch verlängert. Ist das Konzept dereinst abgesegnet, können Hausbesitzer in dieser Gegend ebenfalls Lärmschutzmassnahmen einrichten.

Dabei handelt es sich um Motörchen, welche offenstehende Fenster noch vor dem ersten Anflug automatisch schliessen. Die Anwohner können wahlweise aber auch Schalldämmlüfter einbauen lassen, welche gleichzeitig den Lärm abhalten. Von den 900 in der ersten Phase betroffenen Hausbesitzern machten etwa ein Viertel davon Gebrauch.

“Dieses System hat sich bewährt”, sagte Zöchling, es sei gut und zweckmässig. Aber mit dem nun eingeführten Lärmmass könnten noch mehr Menschen entlastet werden. Das erweitere Schutzkonzept kann bis am 28. Februar in den betroffenen Gemeinden eingesehen werden.