Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Fluglärmforum Süd verlangt Verfahrensstopp bei der Einführung der Südstarts geradeaus

Fluglärmforum Süd 21.09.2018

Plattform der Gemeinden und Städte im Süden des Flughafens Zürich

MEDIENINFORMATION

Einsprachen bis 2. Oktober 2018 möglich. Musterdokument für die Bevölkerung zum Download auf www.fluglaermforum.ch bereit.

Es geht Schlag auf Schlag. Kurz vor der Sommerpause legte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den SIL-Konzeptteil auf. Jetzt beantragt das BAZL mit dem Betriebsreglement 2017 unter anderem die Einführung von Südabflügen geradeaus bei Bisenlagen.

Roland Humm, Vizepräsident des Fluglärmforums Süd, Präsident des Verbands der Gemeindepräsidenten des Bezirks Uster und Präsident der Gemeinde Maur im Südanflugkorridor wird deutlich: „Südabflüge geradeaus würden die Bevölkerung im dicht besiedelten Süden des Flughafens zusätzlich stark belasten. Deshalb lehnen wir Südstarts geradeaus vehement ab.”

Südstarts geradeaus dienen in erster Linie der Kapazitätserhöhung. Diese ist unnötig, denn seit Jahren wächst die Zahl der Flugpassiere am Flughafen stark. Die Zahl der Flugbewegungen stagniert jedoch weiterhin und entlarvt alle bisherigen Wachstumsprognosen als Wunschdenken.

Die Sicherheitsargumente, welche das BAZL bei Südstarts geradeaus hervorstreicht, sind aus Sicht des Fluglärmforums Süd falsch. Im Gegenteil: Südstarts geradeaus erhöhen das Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung im dicht besiedelten Gebiet im Süden des Flughafens wesentlich.

„Wir haben einen sicheren Flughafen, auch ohne Südabflüge geradeaus. Dem BAZL geht es darum, den Süden nicht nur für Anflüge, sondern jetzt auch für Abflüge zu öffnen. Eine solche Flexibilisierung würde auf dem Rücken der Bevölkerung erfolgen. Für uns ist dies absolut inakzeptabel”, erklärt Roland Humm.

Erneut setzt das BAZL in einem Verfahren die Frist so kurz an, dass sowohl Milizbehörden wie auch die betroffene Bevölkerung unter Zugzwang kommen. „Wieder ein Verfahren mit einer Frist von nur knapp vier Wochen zu starten, während andere notwendige Anpassungen zugunsten der Bevölkerung über Jahre liegen bleiben, erachten wir als unzulässig”, kritisiert Roland Humm weiter.

Das Fluglärmforum Süd empfiehlt seinen Mitgliedern – den Städten und Gemeinden im Süden des Flughafens – Einsprache gegen das Betriebsreglement 2017 zu machen, um insbesondere die Südabflüge geradeaus zu verhindern. Gleiches gilt für die betroffene Bevölkerung im Süden des Flughafens. Ein Musterdokument steht auf der Webseite des Fluglärmforums Süd www.fluglaermforum.ch zum Download bereit.

Die Einsprache führt insbesondere folgende schwerwiegende Mängel an und verlangt entsprechend einen Verfahrensstopp:

  • Das Gesuch für die Betriebsreglementsänderung 2017 ist abzuweisen. Bis heute ist es dem BAZL nicht gelungen, ein Betriebsreglement zu erlassen, das rechtskonform ist. Das Bundesgericht erachtet die jetzigen Regelungen lediglich als Übergangslösung, die durch eine SIL-konforme Lösung abgelöst werden. Solange aber kein rechtskonformes und bewilligtes Betriebsreglement vorliegt, dürfen weitere Änderungen nicht genehmigt werden. Dies betrifft auch die Südabflüge geradeaus.
  • Gemäss eines Empa-Berichts, der Bestandteil der jetzt beantragten Änderungen ist, führen die Südabflüge geradeaus und die Routenanpassungen zu einer Zunahme der stark lärmbelasteten Personen von rund 30 Prozent oder über 51’000 Menschen. Gemäss Flughafengesetz bedürfen solche Änderungen zwingend der Zustimmung des Kantons.
  • Südstarts geradeaus sind mit Blick auf die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner im dicht besiedelten Süden nicht vertretbar.
  • Die Gegend im Süden des Flughafens ist mit Blick auf die hohe Siedlungsdichte auch bei der Planung des Zürcher Regionalverkehrs prioritär berücksichtigt. Die mit der S-Bahn verbundenen Investitionen der öffentlichen Hand haben massive private Investitionen nach sich gezogen und der Gegend seit 1990 zusätzlich Auftrieb verliehen. Die Einrichtung von Abflugschneisen mit Flügen nur wenige hundert Meter über diesem Gebiet steht im Widerspruch zur bisherigen Raumplanung. Das Wachstum der Region im Süden des Flughafens basiert in erster Linie auf der hervorragenden ÖV-Erschliessung und nicht — wie immer wieder behauptet wird — auf der Nähe zum Flughafen.
  • Südstarts bei Bise sind flugtechnisch nicht sinnvoll, da Starts grundsätzlich „gegen den Wind” erfolgen. Zudem müssen Südstarts mit den Flugplätzen Dübendorf und Emmen koordiniert werden. Die Entwicklung der Luftfahrt auf dem Flugplatz Dübendorf findet aber weder im SIL 2, noch im Betriebsreglement 2017 Berücksichtigung. Diese fehlende Koordination ist rechtsfehlerhaft.
  • In Bezug auf die Lärmbelastung im Süden des Flughafens ist davon auszugehen, dass in Zeiten ohne Südanflüge und Südabflüge geradeaus Starts und Landungen auf dem Flugplatz Dübendorf erfolgen würden. Die lärmgeplagte Bevölkerung hätte keine Ruhezeiten mehr.
  • Südstarts geradeaus stehen auch topografische Hindernisse entgegen. Die geplante Route führt nach jetziger Planung entlang der höchsten Erhebungen im Süden des Flughafens (Zürichberg, Adlisberg, Pfannenstiel). Es ist unverständlich, warum eine solche Routenwahl überhaupt vorgeschlagen wird. Richtung Süden startende Flugzeuge müssten auf der Geradeaus-Route innerhalb von wenigen Kilometern über 400 Meter mehr an Höhe gewinnen, als bei den bisherigen Startrouten.
  • Trotz Anordnung des Bundesgerichts, die geltenden Grenzwerte in der Lärmberechnung zu überarbeiten (Urteil IC_58/2010 des Bundesgerichts vom Dezember 2010, E. 5.3.5) basieren die Lärmangaben im Betriebsreglement 2017 wiederum auf dem untauglichen Prinzip, ein einzelnes Lärmereignis gemäss Leq16 auf 16 Stunden zu „verteilen”. Konkret bedeutet dies, dass der Lärm eines An- oder Abflugs rechnerisch auf 16 Stunden verteilt wird, um überhaupt mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen zu werden. Dies ist realitätsfremd und bevorteilt die Lärmverursacher zulasten der Bevölkerung.
  • Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB), welcher den vorgeschlagenen Änderungen des BAZL zugrunde liegt, ist fehlerhaft. Die Anpassung der Flugrouten und die Südstarts geradeaus verletzen das Grundprinzip der geeigneten Standortwahl von Art. 10 des Umweltschutzgesetzes. Diesbezüglich fehlen im UVB Angaben zum Schadensausmass beim Absturz eines Grossraumflugzeugs in dicht besiedeltes Gebiet. Nicht nur die Häufigkeit der Flugbewegungen spielt hier eine Rolle, sondern auch die Anzahl möglicher Opfer. Die Absturzrisiken überhaupt und diejenigen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte am Boden wurden nicht untersucht. Dies führt zu falschen Schlüssen auf Stufe Betriebsreglement. Gerade auch deswegen steht der Ruf nach Südstarts geradeaus auf äusserst wackeligen Argumenten.
  • Die im Betriebsreglement 2017 weiter beantragten Entflechtungen der Abflugrouten ab Piste 28 und 16 mit erweiterter Linkskurve weisen dieselben Sicherheitsmängel, Lärmschutzdefizite und Defizite in der umweltrechtlichen Beurteilung auf und sind deshalb ebenso abzulehnen.