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Zürich - Schweiz

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Keine Südstarts geradeaus

Flugplatz Dübendorf AG ist befremdet über das Vorgehen des UVEK

Flugplatz Dübendorf AG 28.11.2019 – Medienmitteilung

Mit Erstaunen hat die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) von der Mitteilung des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK in Sachen Flugplatz Dübendorf Kenntnis genommen. Sie wird das Gutachten des Bundesamtes für Justiz (BJ) sowie das beschriebene Vorgehen des UVEK sorgfältig prüfen. Gleichzeitig fordert die FDAG, dass der Bund seinen vertraglichen Pflichten nachkommt.

FDAG allen Verpflichtungen nachgekommen

Mit dem Vergabeentscheid des Bundesrates vom 3. September 2014 und der mit dem Bund abgeschlossenen Rahmenvereinbarung wurde die FDAG verpflichtet, alle für die Erwirkung der Plangenehmigung, Betriebsbewilligung sowie Genehmigung des Betriebsreglements erforderlichen Grundlagen zu erarbeiten. Die FDAG ist ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen und hat in den vergangenen Jahren sämtliche vom Bund geforderten Gesuchsunterlagen erarbeitet und finanzielle Mittel von mehreren Millionen Franken in das Projekt investiert.

Keine tieferen Anflüge

Die Aussage des UVEK, Grundstücke würden derart tief überflogen, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten, ist irreführend. Sie suggeriert, dass Anflüge tiefer als bis anhin erfolgen. Fakt ist, dass die Anflüge analog dem heutigen und bewährten Betrieb mit identischem Anflugwinkel geplant sind. Es handelt sich um ein Grundsatzproblem, dass bereits bei der Ausschreibung die Anflugwege für einen zivilen Betrieb auf dem Flugplatz Dübendorf nicht gesichert wurden. Die Ausgangslage ist mithin unverändert.

BJ ebnet Weg, um vor 2021 die Konzessionierung anzugehen

Ab 2021 müsste eine Konzession möglicherweise ausgeschrieben werden. Es bleibt jedoch genügend Zeit, um vor 2021 die Konzessionierung anzugehen. Das BJ ebnet mit den Aussagen in seinem Gutachten einem solchen Vorgehen den Weg und zeigt auf, dass unter Berücksichtigung der Konzessionierung das koordinierte bzw. parallele Vorgehen mit dem SIL möglich ist. Insofern reicht die verbleibende Zeit, um das Verfahren weiterzuführen und den geforderten Nachweis der mit dem Flughafen Zürich verträglichen Flugverfahren zu erbringen.

Die FDAG wird das Gutachten des BJ sowie das skizzierte Vorgehen des UVEK sorgfältig prüfen und selber weiterhin ihren Teil zu einer möglichst effizienten Umsetzung beitragen.

Gleichzeitig fordert die FDAG, dass der Bund seiner vertraglich zugesicherten Mitwirkungspflicht zügig nachkommt.