Es hat einen Namen: SLAPP – Strategic Lawsuit Against Public Participation. Gemeint ist die gezielte Nutzung von Klagen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung oder Rufschädigung, nicht um Gerechtigkeit zu erlangen, sondern um unliebsame Journalistinnen und Journalisten finanziell zu ruinieren und einzuschüchtern. Ein aktuelles Beispiel aus der Schweiz illustriert diese Taktik mit erschreckender Deutlichkeit.
Die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger stand vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt. Der Vorwurf: mehrfache Verleumdung, weil sie in einem Radiointerview kritisch über die frühere Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin gesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft Solothurn hatte einen Strafbefehl erlassen – 60 Tagessätze à 210 Franken auf Bewährung plus 10’000 Franken Parteientschädigung. Wer die Rechtskosten für die Verteidigung hinzurechnet, ahnt, was solche Verfahren für eine Einzelperson bedeuten: existenzielle Belastung, monatelanger Stress, Ablenkung von der eigentlichen Arbeit.
Das Gericht hat Binswanger am 12. Februar 2026 freigesprochen. Es hielt fest, dass ihre Aussagen im Gesamtzusammenhang des Interviews zu würdigen seien, von der Meinungs- und Medienfreiheit gedeckt und an eine Person des öffentlichen Lebens gerichtet waren, die zugespitzte Kritik hinnehmen muss. Ein richtiger Entscheid – und ein wichtiges Signal.
Doch das Signal darf nicht übertönen, was dieses Verfahren auch war: ein Musterbeispiel für den Missbrauch des Medienrechts als Druckmittel. Denn selbst wer am Ende freigesprochen wird, hat verloren – an Zeit, Geld und Nerven. Genau das ist das Kalkül hinter solchen Klagen. Nicht der Sieg vor Gericht ist das Ziel, sondern das private Ausbluten des Gegenübers. Die Botschaft an andere Journalistinnen und Journalisten lautet: Schreibt über uns, und ihr zahlt dafür – persönlich.
Diese Strategie ist kein Schweizer Phänomen. Weltweit greifen vermögende Privatpersonen, Politiker mit Netzwerken im Rücken und Investoren mit partikulären Interessen zu diesem Instrument. Ihre Anwälte kennen die Mechanismen des Persönlichkeitsrechts genau und nutzen jede Unschärfe im Gesetz, um Verfahren anzustrengen, die rechtlich oft auf tönernen Füssen stehen, prozessual aber höchst wirksam sind. Medienrecht wird so zur Spielwiese für gut bezahlte Kanzleien – und Journalismus zur Risikozone.
Dagegen braucht es entschlossene Richterinnen und Richter, die solche Klagen frühzeitig als das erkennen, was sie sind: Einschüchterungsversuche. Der Solothurner Entscheid ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er unterstreicht, dass strafrechtliche Ehrverletzungsverfahren kein Instrument sein dürfen, um journalistische Kritik an öffentlichen Akteuren zu unterbinden. Gerichte müssen SLAPP-Klagen mit hohen Kostenfolgen für die Klägerseite sanktionieren und damit das Missbrauchspotenzial aktiv senken.
Solange das nicht konsequent geschieht, bleibt die Medienfreiheit auf dem Papier stärker als in der Realität. Wer schweigt, weil er sich eine Klage schlicht nicht leisten kann, ist nicht weniger mundtot als jemand, dem ein Gericht das Wort verboten hat. Der Unterschied ist nur: Im zweiten Fall sieht man es. Im ersten nicht.
Quelle
Klein Report 19.02.2026 – Freispruch für Michèle Binswanger: Gericht stärkt Medienfreiheit