Der VFSN hat kürzlich rechtlich geprüft, ob eine vom Flughafen Zürich festgelegte Frist für den Einbau automatischer Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter, in einem konkreten Fall bis zum 31. Juli 2024, rechtlich zulässig ist. Das Ergebnis: Eine solche Frist ist rechtlich unzulässig.
In einem Antwortschreiben an den Flughafen Zürich empfiehlt der VFSN deshalb den von den morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohnern, ihre Optionen für die Zukunft offen zu halten. Im Schreiben müssen die Einwohner lediglich ihren Namen, ihre Unterschrift und die Adresse ihrer Liegenschaft angeben.
Antwortvorlage des VFSN
Die Antwort an den Flughafen bezieht sich auf das Schutzkonzept Süd – Phase 2.
Schutzkonzept Süd
– Schutzkonzept Süd – Phase 1
In Phase 1 des Schutzkonzeptes Süd wurden ab Mitte 2016 bis im Frühling 2018 rund 1’100 Fensterantriebe und 900 Schalldämmlüfter in Schlafräumen eingebaut und diese ist abgeschlossen.
– Schutzkonzept Süd – Phase 2
Am 19. Januar 2021 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Verfügung zur Phase 2 des Schutzkonzeptes Süd mit vergrössertem Perimeter erlassen. Der neue Perimeter enthält rund fünfmal so viele Liegenschaften wie derjenige von Phase 1.
Überprüfen Sie, ob sich Ihre Liegenschaft im Perimeter befindet
Hier können Sie durch Eingabe der Gemeinde überprüfen, ob sich ihre Liegenschaft innerhalb des anspruchsberechtigten Perimeters befindet. Sie erhalten eine Karte mit eingezeichnetem Perimeter, wie hier im Beispiel der Gemeinde Maur.