Die Zürcher Regierung will das bedrohte Projekt für einen Innovationspark auf dem Flugplatz retten. Dabei ist er wohl auf die Gegner der Fliegerei angewiesen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Innovationspark ist ein entscheidendes Element der Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Dübendorf.
- Die rechtliche Grundlage für den Bau des Innovationsparks, der Gestaltungsplan, ist laut Verwaltungsgericht ungültig.
- Die Zürcher Regierung hat heute mitgeteilt, dass sie dieses Urteil vor Bundesgericht anfechten will.
- Gleichzeitig verfolgt die Regierung einen Plan B: Sie will die vom Verwaltungsgericht monierten planungsrechtlichen Fehler beheben – für den Fall, dass sie auch vor Bundesgericht verliert. Dies geht aber nur, wenn die Standortgemeinden mitmachen.
- Die Standortgemeinden sehen durch den Plan B ihren Einfluss aufs Gesamtprojekt wachsen. Sie machen klar: Wenn der Bund die Idee eines Business-Airports in Dübendorf nicht aufgibt, sinkt ihr Interesse, Hand zu bieten für die Realisierung des Innovationsparks.
- Der Kanton ruft nun alle Akteure an einen Tisch – auch Bund und Gemeinden – um das Gesamtprojekt für die Umnutzung des Flugplatzes noch einmal gemeinsam zu bedenken und zu koordinieren.
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Die Doppelstrategie der Regierung
Am 8. Juli hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden, dass die bisherige Planung des Innovationsparks auf dem ehemaligen Militärflugplatz Dübendorf fehlgeleitet sei (siehe unten, «Der Rechtsstreit»). Der Zürcher Regierungsrat kämpft weiter um das Projekt, wie er heute mitteilt: Er zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.
Trotz diesem Weiterzug möchte der Regierungsrat auch das rechtliche Problem angehen, welches der Verwaltungsgerichtsentscheid aufgeworfen hat. Er fährt also zweigleisig, indem er parallel zum Gang vor Bundesgericht für den Fall vorsorgt, dass er dort erneut unterliegen könnte. Dazu will er den kantonalen Richtplan ändern. Auf dieser Basis sollen dann die Standortgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen ihre Bau- und Zonenordnungen anpassen, wie vom Verwaltungsgericht verlangt.
Der Innovationspark ist aber nur eine von drei Nutzungen auf dem Areal, neben ziviler und militärischer Fliegerei. Die vielen unterschiedlichen Interessen, von der Forschung über die Luftfahrt, das grosse Areal, die komplexe rechtliche Lage: Die Zürcher Regierung will nun nochmals Luft holen und sich einen Überblick verschaffen. Zumal die Coronakrise in der Luftfahrt «besonders tiefe Spuren» hinterlasse, wie sie mitteilt, die Ausgangslage sich also womöglich geändert hat. Die Regierung will nun eine Taskforce bilden, mit Mitgliedern aus allen betroffenen Stufen, von Bund bis Gemeinden. Diese sollen bis zum Ende des Frühjahrs 2021 einen «Synthesebericht» zu den unterschiedlichen Nutzungen des Areals erstellen – und sich einig werden, was sie eigentlich wollen.
Gemeinden fordern: Keine Geschäftsfliegerei
Die Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen reagieren in einer Mitteilung erfreut auf die Neuigkeiten – sie sehen ihren Einfluss auf das Gesamtprojekt offensichtlich wachsen. Sie haben registriert, dass es ohne enge Zusammenarbeit mit ihnen voraussichtlich keinen Innovationspark gibt, wie Baudirektor Martin Neukom heute eingeräumt hat. Weil sie es sind, die letztlich über die wahrscheinlich nötige Änderung der Bau- und Zonenordnung entscheiden.
Für die drei Gemeinden ist klar, was das bedeutet: Eine Auslagerung der Geschäfts-, Sport- und Freizeitfliegerei von Kloten nach Dübendorf könne «auch auf längere Sicht kein Thema mehr sein». Angesichts der Krise der Luftfahrt sei es nicht mehr realistisch, dass diese Branchen wegen des Wachstums aus Kloten verdrängt werden. Hinter dem Projekt des Innovationsparks stehen die Gemeinden hingegen nach wie vor.
Besonders erfreut zeigen sie sich, dass die Zürcher Regierung den Bund einlädt, im Rahmen der heute angekündigten Gesamtschau des Projekts «den Umfang der Nutzung und die Betriebszeiten eines Zivilflugplatzes nochmals vertieft zu prüfen».
Warum drängt die Zeit?
Carmen Walker Späh sagt, dass Investoren auf Verlässlichkeit angewiesen seien. Deshalb müsse man entsprechende Signale aussenden. Sie fürchtet aber nicht, dass Unterzeichner aus der Privatwirtschaft, die beim Innovationspark mitmachen wollen, etwa der Flugzeughersteller Airbus, nun abspringen könnten. Diese seien sich von Anfang an bewusst gewesen, dass es sich um ein Generationenprojekt handle, das seine Zeit brauche.
Der Plan B
Baudirektor Martin Neukom erklärt die nun anstehenden planungsrechtlichen Schritte. Zentral sei es, möglichst wenig Zeit zu verlieren – trotz des Verwaltungsgerichtsurteils. Darum verfolgt man einen Plan B, damit man im Falle einer erneuten Niederlage auch vor Bundesgericht nicht einfach zwei Jahre Zeit verloren hat. Der Plan B sieht so aus:
1. Der Synthesebericht solll klären, was alle involvierten Akteure genau wollen. Dabei gehe es nur um kleinere Anpassungen. Das Projekt werde nicht neu erfunden.
2. Der kantonale Richtplan wird angepasst: Anders als heute soll er nicht mehr festhalten, dass die Grundlage für das Grossprojekt mit einem kantonalen Gestaltungsplan geschaffen werde.
3. Die Gemeinden sollen ihre Bau- und Zonenordnung so revidieren, dass das Projekt realisiert werden kann.
Neukom veranschaulicht den Sinn des Syntheseberichts: Nur, wenn sich alle Aktuere einig seien, könne man die weiteren Schritte angehen. Das heisst insbesondere: Nur, wenn auch die betroffenen Standortgemeinden mit im Boot sind, können diese die notwendigen Anpassung ihrer Bau- und Zonenordnungen vornehmen.
Mehr Koordination ist gefragt
Walker Späh sagt, es fehle eine Gesamtsicht über das ganze Riesenareal. Die verschiedenen Prozesses seien bisher weitgehend unabhängig voneinander vorangetrieben worden – obwohl klar sei, dass sie voneinander abhängen. Das solle sich nun ändern. Die Interessen der verschiedenen Akteure, von Hochschulen, Bund, Kanton und Gemeinden, sollen miteinander verknüpft werden.
Der Bund zum Beispiel hat die Hoheit über Fragen der Zivilaviatik. Die Zürcher Kantonsregierung ist aber nach wie vor skeptisch, was die von ihm geplante Intensität der Fliegerei angeht. Sie lade den Bund ein, sich an einem Synthesebericht zu beteiligen, sagt Walker Späh.
Wichtig für die Zukunft Zürichs
Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh sagt, dass der Kanton Zürich neue Impulse brauche, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu brauche es das Zusammenspiel von Privatwirtschaft und Forschungsinstitutionen, wie es auf dem Innovationspark vorgesehen sei. Die internationale Konkurrenz schlafe nicht, sondern «drückt mächtig aufs Gaspedal».
Die Transformation des gesamten Flugplatzareals sei eine grosse Chance für Zürich. Momentan sei der Prozess aber auf mehreren Ebenen blockiert. Nicht nur wegen des Verwaltungsgerichtsurteils. Auch wegen des sogenannten SIL-Prozesses für den geplanten Flugbetrieb, den der Bund wegen offener Fragen sistiert habe. Es geht vor allem um Fragen der Flugsicherheit und um die Koordination des Betriebs mit jenem auf dem Flughafen in Kloten.
Festhalten am Park
Regierungspräsidentin Silvia Steiner sagt, dass die Zürcher Kantonsregierung heute ein klares Zeichen setzen will, dass sie weiter hinter dem Innovationspark steht.
Die Vorgeschichte
Ende 2005 stellte die Armee nach Jahrzehnten den Jetflugbetrieb in Dübendorf ein.
2014 beschloss der Bundesrat, den Militärflugplatz Dübendorf künftig anders zu nutzen:
1. Auf einem knappen Fünftel der über zwei Quadratkilometer Fläche soll ein Innovationspark entstehen, wo sich Hochschulen und Unternehmen niederlassen.
2. Das verkleinerte Flugfeld soll zivil genutzt werden, primär für die Geschäftsfliegerei.
3. Einen Teil des Areals nutzt weiter der Bund, unter anderem für die Flugsicherung Skyguide und als Basis für Militärhelikopter.
Den Innovationspark als Grossprojekt zu bezeichnen, wäre eine Untertreibung. Das Areal des ehemaligen Militärflugplatzes Dübendorf umfasst 410’000 Quadratmeter, also ungefähr 50 Fussballfelder. Und das Labyrinth der Planung scheint noch grösser. Seit 2007 versuchen sich Bund, ETH, das Militär, die betroffenen Gemeinden und ihre Anwohner sowie Zürcher Parlament und Regierung zu finden.
Der Rechtsstreit
Um die vielen Neubauten des Innovationsparks zu ermöglichen, wurde 2017 ein kantonaler Gestaltungsplan erlassen, der die kommunale Bau- und Zonenordnung übersteuert.
Zwei Anwohner haben gegen diesen Gestaltungsplan Einsprache eingereicht.
Mitte Juli 2020 wurde bekannt, dass das Zürcher Verwaltungsgericht den Rekurrenten Recht gibt (lesen Sie hier mehr dazu). Der Gestaltungsplan sei aus zwei Gründen ungültig:
1. Ein Gestaltungsplan sei nur für konkrete Einzelbauten gedacht – nicht für die Planung eines ganzen Stadtteils, wie es der Innovationspark sei.
2. Ein Grossteil des Parks liegt in der Landwirtschaftszone. Der Kanton dürfe dies nicht einfach per Gestaltungsplan übersteuern. Erforderlich sei ein Zonenänderung der Standortgemeinden Dübendorf und Wangen-Brüttisellen.
Geplante Aufteilung des Flugplatzes
So ist der Innovationspark geplant
Beginn des Live Tickers