Der Zürcher Kantonsrat hat ein Postulat für ein Handyverbot an der Volksschule angenommen. Private Smartphones, Tablets und Notebooks sollen künftig aus dem Unterricht verschwinden. Beschlossen ist damit aber noch nichts: Der Regierungsrat muss die Forderung erst prüfen.
Heute regelt jede Zürcher Schule den Umgang mit dem Handy für sich. Die einen verbannen die Geräte konsequent aus dem Klassenzimmer, andere setzen auf freiwillige Vereinbarungen. Diese uneinheitliche Praxis soll ein kantonales Verbot beenden.
Ablenkung, Schlaf und Sucht als Hauptargumente
Befürworterinnen und Befürworter eines Verbots stützen sich vor allem auf gesundheitliche Argumente. Smartphones stehen im Verdacht, bei Kindern und Jugendlichen Depressionen, Schlafmangel und Übergewicht zu begünstigen. Als Beleg dient häufig eine amerikanische Langzeitstudie. Manche Ratsmitglieder stellen das Handy inzwischen auf eine Stufe mit Nikotin und Alkohol und leiten daraus die Forderung nach einer klaren Trennung von Schule und Gerät ab.
Medienkompetenz statt Verbot
Die Gegenseite hält dem entgegen, dass ein Verbot das eigentliche Problem nicht löse. Kinder und Jugendliche müssten lernen, mit digitalen Medien umzugehen, statt sie im Schulalltag komplett zu meiden. Dazu gehört das Verständnis dafür, wie Desinformation entsteht und wie Algorithmen Inhalte steuern. Diese Position verweist zudem auf Herausforderungen wie Cybermobbing, die sich nicht auf die Unterrichtszeit beschränken und mit einem reinen Schulverbot nicht verschwinden.
Andere Kantone als Vorbild
Ein Handyverbot an der Volksschule ist in der Schweiz kein Neuland. Aargau, Nidwalden, Wallis, Waadt und Tessin kennen bereits ähnliche Regelungen. Im Aargau gilt das Verbot seit einem Jahr, mit einer laut den Befürwortern durchwegs positiven Bilanz. Auf diese Erfahrung berufen sich die Urheber des Zürcher Vorstosses.
Wie es im Kanton Zürich weitergeht
Mit der Überweisung des Postulats liegt der Ball beim Regierungsrat. Er erhält zwei Jahre Zeit, um die Forderung zu prüfen und einen Bericht vorzulegen. Ein verbindliches Verbot ist damit noch nicht beschlossen: Der Regierungsrat kann eine Regelung vorschlagen, aber auch abschwächen oder auf Empfehlungen setzen.
Offen bleibt zudem, wie weit eine allfällige Regelung reichen soll. Zur Debatte steht unter anderem, ob sie auch für Gymnasien und für Tages- und Betreuungsstrukturen gelten soll. Einigkeit besteht dagegen darüber, dass die Schulen das Thema nicht allein lösen können. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Handy beginnt für viele bereits zu Hause, lange bevor ein Kind zum ersten Mal in die Schule kommt.
Das Geschäft «Handyfreie Schulen?!» (Postulat KR-Nr. 367/2025) ist auf der Website des Zürcher Kantonsrates einsehbar.