Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Hauseigentümer erhalten nach 20 Jahren Bescheid

TA 15.01.2020

Zwölf Parteien aus dem Zürcher Unterland klagten im Jahr 2000 wegen Fluglärms. Nun hat das Bundesgericht entschieden.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwölf Grundeigentümern aus der Gemeinde Oberglatt abgewiesen, die im Sommer 2000 Entschädigungsbegehren wegen übermässigen Fluglärms gestellt hatten. Die Forderungen sind zu spät eingereicht worden und damit verjährt, heisst es im Entscheid.

Die Verjährungsfrist in solchen Fällen beträgt fünf Jahre. Es stellte sich deshalb die Frage, ob die Betroffenen bereits vor 1995 die Übermässigkeit des Lärms hätten erkennen und die entsprechenden Begehren stellen müssen.

Lärm schon in den 80ern erkennbar

Das Bundesgericht ist in einem gestern Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss gelangt, es sei bereits in den 1980er Jahren erkennbar gewesen, dass das übliche Mass an Fluglärm überstiegen werde – spätestens seit 1987.

Auch die Verschiebungen im Flugbetrieb im Jahr 1996 haben gemäss Bundesgericht in Oberglatt nicht zu einer derartigen Veränderung geführt, dass eine neue Frist zu laufen begonnen hätte. Das Bundesgericht hat damit ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom Dezember 2018 bestätigt.

Urteil 1C_78/2019 vom 22.11.2019

(sda/pu)

Erstellt: 15.01.2020