Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Kantonale Volksinitiative: Nur ein Flughafen für den gewerbsmässigen Verkehr von Düsenflugzeugen

Initiativkomitee – Neue Sammelfrist

Kantonale Volksinitiative zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Mehrbelastung durch Verkehr von Düsenflugzeugen (“Nur-ein-Flughafen-Initiative”)

Für Stimmberechtigte im Kanton Zürich

Neue Sammelfrist vom 1. Juni 2020 bis 12. Oktober 2020

Mitteilung des Initiativkomitees vom 28. Mai 2020: Nach dem Fristenstillstand infolge Pandemie wurde die Sammelfrist von der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich neu berechnet. Die neue Sammelfrist beginnt am 1. Juni 2020 und endet am 12. Oktober 2020.

Für das Zustandekommen sind 6000 Unterschriften erforderlich.

Initiativtext

Die Kantonsverfassung soll wie folgt ergänzt werden (Art. 102 Abs. 4):

Kanton und Gemeinden wirken darauf hin, dass im Kantonsgebiet nur ein Flughafen für den gewerbsmässigen Verkehr von Düsenflugzeugen betrieben wird

Bitte Unterschriftenliste (PDF) ausdrucken und unterzeichnen!

Bitte beachten Sie: Pro Blatt müssen alle Unterzeichnenden in der gleichen politischen Gemeinde wohnhaft sein. Die Listen müssen handschriftlich ausgefüllt und unterzeichnet werden. Zur Mitunterzeichnung der Initiative muss man im Kanton Zürich wohnhaft und stimmberechtigt sein.

Einsenden an:
Nur-ein-Flughafen-Initiative
c/o P. von Matt
Kalchbühlstr. 163
8038 Zürich

Was ist das Ziel der Nur-ein-Flughafen-Initiative?

Flugplätze werden rechtlich in Flughäfen und Flugfelder unterteilt. Flughäfen dienen dem öffentlichen Verkehr (Linien- und Charterverkehr). Die Betreibenden benötigen dazu eine Betriebskonzession. Im Gegenzug steht ihnen das Enteignungsrecht zu.

Derzeit gibt es im Kanton Zürich lediglich einen konzessionierten Flughafen (Zürich-Kloten).

Der frühere Militärflugplatz Dübendorf soll in einen Flughafen für den kommerziellen Verkehr von Düsenflugzeugen umgenutzt werden. An der Medienkonferenz von Bundesrätin Simonetta Sommaruga vom 28. November 2019 wurde diese neue Ausgangslage bekannt.

Die umliegenden Grundstücke würden derart tief überflogen, dass die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer beschränkt werden müssten. Die Betreibergesellschaft erwirbt mit einer Konzession die Ermächtigung zur Enteignung.

Seither hat sich eine Gruppe von parteilosen Stimmberechtigten im Kanton Zürich zu einem Initiativkomitee zusammengefunden.

Die Initiative verfolgt ein klares Ziel:

Ein Flughafen im Kanton Zürich für den kommerziellen Verkehr von Düsenflugzeugen genügt!

Warum sollte man die Nur-ein-Flughafen-Initiative mitunterzeichnen?

Ein zusätzlicher Flughafen bringt Mehrbelastung für Mensch und Umwelt. Bereits nach dem heutigen Wortlaut der Kantonsverfassung sorgen Kanton und Gemeinden für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Mit der Initiative soll diese Bestimmung präzisiert werden. In der Kantonsverfassung – somit auf der höchsten kantonalen Gesetzesstufe – soll der Grundsatz festgeschrieben werden, dass es im Kantonsgebiet nur einen konzessionierten Flughafen für Düsenflugzeuge gibt.

Ein zusätzlicher Flughafen bewirkt Anreiz für Mehrverkehr. Dieser verursacht Mehrbelastung in Form von Lärm und Schadstoffen. Es entstehen neue Flugschneisen für An- und Abflüge. In der Zeit des Klimawandels setzt ein exklusiver Flughafen für die Geschäftsfliegerei ein völlig verkehrtes Zeichen. Wenn ein Reisekilometer mit dem Linienflugzeug schon sechsmal mehr Treibhausgase ausstösst als mit der Bahn, so ist es mit einem Businessjet ein Vielfaches davon.

Die Enteignung von Grundbesitzern durch Private belastet zudem den sozialen Frieden. Das Initiativkomitee strebt nicht nach einer klassenlosen Gesellschaft und bekennt sich zur Marktwirtschaft. Aber bei einer derartigen Bevormundung von Menschen durch eine Gruppe von Privilegierten wäre für unsere Auffassung von Gleichberechtigung die Schmerzgrenze überschritten. Wir finden, dass die drohende jahrelange Auseinandersetzung durch eine politische Weichenstellung vermieden werden muss. Deshalb wollen wir in dieser Frage baldmöglichst einen Volksentscheid herbeiführen.

Was passiert mit dem Flugplatz Dübendorf bei Annahme der Initiative?

Die Initiative richtet sich gegen die rechtliche Umklassierung des Flugplatzes von einem “Flugfeld” zu einem konzessionierten “Flughafen”. Die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten werden vom Initiativtext nicht berührt. Die Nutzung durch Learjets für Rettungsflüge oder humanitäre Einsätze sowie durch Propellerflugzeuge ist nicht betroffen. Gemäss UVEK wird der heutige Betrieb unter der Leitung der Luftwaffe bis auf Weiteres fortgeführt. Das Verteidigungsdepartement will den Standort weiterhin mindestens als Helikopterbasis nutzen. Der geplante Innovationspark auf dem Flugplatzareal ist von der Initiative ebenfalls nicht betroffen.

Wie kann man die Initiative weiter unterstützen?

Das Initiativkomitee hat keine Partei- oder Verbandsstruktur. Wir sind aber überzeugt, dass unser Vorstoss andere Stimmberechtigte mobilisieren kann und in einer Volksabstimmung potentiell mehrheitsfähig ist. Wir bitten Euch deshalb, in Eurem persönlichen Umfeld auf unsere Webseite aufmerksam zu machen. Das Initiativkomitee engagiert sich ausschliesslich auf Freiwilligenbasis und ist deshalb für die Aufwendungen auf Eure Spenden angewiesen.

Wir danken im Voraus für jede Art von Unterstützung!

Initiativkomitee

Spenden an das Initiativkomitee

CREDIT SUISSE, 8070 Zürich
IBAN: CH35 0483 5086 7199 3000 1
Peter Wolfgang von Matt, 8038 Zürich
Vermerk: Nur-ein-Flughafen-Initiative