Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Konsultative Konferenz zum Betriebsreglement 2017

Zürcher Volkswirtschaftsdirektion 28.09.2018 – Medienmitteilung

Im Rahmen der Konsultativen Konferenz Flughafen Zürich orientierten die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion, das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Flughafen Zürich AG die Zürcher Gemeinden über geplante Änderungen im Flugbetrieb bei Tag und in der Nacht. Der Einbezug von Gemeinden und Interessensgruppen ist ein wichtiger Bestandteil des kantonsinternen Meinungsbildungsprozesses mit Blick auf die künftige Entwicklung des Flughafens Zürich.

Am Donnerstagabend, 27. September 2018, fand die jährlich stattfindende Konsultative Konferenz Flughafen Zürich (KKFZ) statt. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh informierte zusammen mit Christian Hegner, Direktor BAZL, und Stefan Tschudin, COO der Flughafen Zürich AG, die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden über aktuelle Flughafengeschäfte. Im Vordergrund standen dabei die öffentlichen Auflagen des von der Flughafen Zürich AG erarbeiteten Betriebsreglements 2017 (BR2017) und der vom BAZL aufgelegten Lärmkurven für die Nacht. Der Austausch fand in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Die Gemeinden machten rege Gebrauch von der Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Standpunkte zu erläutern.

Betriebsreglement 2017: Vereinbarung über ein Monitoring zum neuen Bisenkonzept

Stefan Tschudin, COO der Flughafen Zürich AG, präsentierte den anwesenden Gemeindevertreterinnen und -vertretern die wichtigsten Änderungen, welche die Flughafen Zürich AG dem BAZL mit dem BR2017 beantragt. Es handelt sich in erster Linie um Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung des Flughafens aus dem Jahr 2012. «Mit dem Bisenkonzept können sowohl am Boden als auch in der Luft sämtliche kritische Kreuzungspunkte beseitigt werden», erklärte Stefan Tschudin. Des Weiteren beantragt die Flughafen Zürich AG die zeitliche Flexibilisierung der Pistennutzungen.

Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh bekräftigte an der KKFZ, dass der Regierungsrat den von der Flughafen Zürich AG beantragten Änderungen des Betriebsreglements zustimmt. Das BR2017 bringe mehr Sicherheit, mehr Stabilität und bessere Pünktlichkeit. Sie betonte aber gleichzeitig, dass das neue Bisenkonzept mit Starts nach Süden geradeaus über dicht besiedeltes Gebiet nur bei eindeutiger Bisenlage zum Einsatz kommen dürfe. Der Kanton hat deshalb eine Vereinbarung mit der Flughafen Zürich AG über ein Monitoring abgeschlossen. Damit kann die Bevölkerung transparent und regelmässig über den Einsatz des neuen Betriebskonzepts informiert werden. Zudem begrüsste Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh ausdrücklich, dass bei Nebel keine Südstarts geradeaus oder mit Rechtskurve vom Flughafen beantragt wurden.

Neufestsetzung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht

Der Direktor des BAZL, Christian Hegner, führte aus, dass in den letzten Jahren der Flugbetrieb in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 bis 24 Uhr) zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung geführt habe, weshalb das BAZL Massnahmen zur Begrenzung der Lärmbelastung angeordnet hat. Um dem Flughafen Zürich jedoch die Entwicklung zu ermöglichen, die im luftfahrtpolitischen Bericht und im SIL vorgesehen sind, will es eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen und hat die entsprechenden Lärmkurven am 3. September 2018 öffentlich aufgelegt.

Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh betonte, dass der Regierungsrat im Beschluss zum SIL-Objektblatt (SIL2) seine grundsätzliche Zustimmung zur Anpassung der Abgrenzungslinie gegeben hat. Mit der Neufestsetzung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht wird sichergestellt, dass die von Lärm Betroffenen auch von Lärmschutzmassnahmen profitieren können. Seitens Kanton Zürich braucht es für die Anpassung der Abgrenzungslinie allerdings eine Änderung des kantonalen Richtplans. Nachdem die Öffentlichkeit dazu bereits Stellung nehmen konnte, wird der Regierungsrat diesen Herbst die Änderungen dem Kantonsrat zum Beschluss vorlegen.

Am 2. Oktober 2018 sind die Bürgerorganisationen und Interessenverbände zu einer Informationsveranstaltung zum gleichen Thema eingeladen.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)