Landtag von Baden-Württemberg 8.02.2019
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Fluglärmstreit mit der Schweiz auch im Interesse gutnachbarschaftlicher Beziehungen letztlich allein politisch, möglichst über einen neuen Staatsvertrag, beigelegt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung derzeit nicht aktiv eingefordert.
Kleine Anfrage
des Abg. Lars Patrick Berg AfD
Ich frage die Landesregierung:
- Wie steht die Landesregierung zu einer Forderung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu den Ausbauplänen des Züricher Flughafens?
- Wurden bisherige Forderungen dazu von der Landesregierung abgelehnt oder ignoriert?
- Welche Gründe gab es dafür, nicht auf diese Forderungen einzugehen?
- Sieht sie ebenfalls Probleme einer möglichen grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeit beim Ausbau des Flughafens?
- Steht sie mit den Behörden in Zürich zu diesem Thema in Kontakt?
- Was ist die momentane gemeinsame Linie mit den Behörden in Zürich zu diesem Thema?
10.01.2019
Berg AfD
Begründung
Die Unece (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) hat sich bemüht, die zuständigen Regierungen und Behörden auf mögliche Probleme eines Ausbaus des Flughafens Zürich aufmerksam zu machen, fand dabei bisher aber anscheinend wenig Gehör. Diese Kleine Anfrage soll beleuchten, wie die Landesregierung diese Angelegenheit betrachtet und ob sie Forderungen nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstützt.
Antwort des Ministeriums für Verkehr
Antwort*) Mit Schreiben vom 8. Februar 2019 Nr. 3-3846/Zürich/0180 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt:
Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Aussage des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) wird der vorgesehene Ausbau des Flughafens Zürich zu einer Steigerung der dortigen Verkehrsleistung führen. Dadurch wird auch die Flugverkehrsbelastung in Südbaden erhöht.
Das BAZL hat in der Vergangenheit alle Forderungen – darunter auch die des Ministeriums für Verkehr – nach einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung abgelehnt. Nach seiner Auffassung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch das Züricher Projekt in Deutschland zu erwarten.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Fluglärmstreit mit der Schweiz auch im Interesse gutnachbarschaftlicher Beziehungen letztlich allein politisch, möglichst über einen neuen Staatsvertrag, beigelegt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung derzeit nicht aktiv eingefordert.
Hermann
Minister für Verkehr