Bezirksgericht Uster verhandelt Totschlag auf Bauernhof – Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft
Am Bezirksgericht Uster stand heute Martin H. wegen der vorsätzlichen Tötung seines 71-jährigen Onkels vor Gericht. Der 25. September 2025 markiert den vorläufigen Höhepunkt einer Familientragödie, die ihre Wurzeln in einem jahrzehntelangen Erbstreit hat.
Die Tat und das Geständnis
Martin H. gesteht die Tat ohne Umschweife. Mit einem Holzstück schlug er seinen Onkel auf dem gemeinsam bewohnten Bauernhof in Maur ZH tot. Auslöser war eine Bemerkung des Älteren: „Den Zaun könnt ihr langsam abräumen.“ Diese scheinbar beiläufige Äußerung über einen möglicherweise illegal errichteten Zaun zur Hundepension löste in Martin H. Panik aus – die Angst, seine Existenzgrundlage zu verlieren.
„Ich hätte nie gewollt, dass er stirbt, das hätte nie passieren dürfen“, entschuldigte sich der Angeklagte vor Gericht bei der Lebenspartnerin und der Tante des Opfers.
Juristische Kontroverse
Die Verhandlung offenbarte grundlegende Meinungsverschiedenheiten über die Einordnung der Tat. Während Staatsanwalt Regenass 16 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung forderte, plädierte Verteidiger Lorenz Baumann für eine Verurteilung wegen Totschlags mit nur fünf Jahren Haft.
Zentraler Streitpunkt war die Frage der Schuldfähigkeit. Die Verteidigung argumentierte mit den Nebenwirkungen des ADHS-Medikaments Focalin, das Martin H. eine Woche vor der Tat in erhöhter Dosierung eingenommen hatte. Ein von der Verteidigung eingeholtes Gegengutachten sprach von verminderter Schuldfähigkeit – das offizielle Gerichtsgutachten hingegen von vollständiger Zurechnungsfähigkeit.
Familiendrama mit Vorgeschichte
Der zehnjährige Erbstreit um den malerisch am Greifensee gelegenen Bauernhof bildete den Hintergrund der Tragödie. Martin H. und seine Familie führten auf dem Hof eine Hundepension, während Onkel und Tante in anderen Gebäuden lebten. Die Beziehung war von Mietzinserhöhungen, Betreibungen und gegenseitigen Schikanen geprägt.
Ironischerweise kam es zur Tat nur zwei Tage, nachdem der Erbstreit endlich beigelegt und der Hof an Martin H. übertragen worden war.
Bemerkenswerte Widersprüche
Die Verhandlung förderte einige Ungereimtheiten zutage. So hatte Martin H. in ersten Einvernahmen die verhängnisvolle Zaunbemerkung nicht erwähnt – ein Detail, das die Privatklägeranwälte als nachträgliche Konstruktion werteten. Zudem bezeichneten sie Martin H.s Versuch, die Tat als Unfall zu tarnen, als Beweis für geplantes Handeln.
Folgerungen
Das Urteil, das um 18:30 Uhr verkündet wird, wird zeigen, ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt oder die mildernden Umstände der Verteidigung anerkennt. Unabhängig vom Strafmaß offenbart der Fall die verheerenden Folgen, wenn Familienkonflikte über Jahre schwelen und nicht professionell gelöst werden.
Besonders tragisch: Martin H. ist seit Februar wieder auf dem Hof und hat sich „ins Familienleben eingefügt“ – doch nach einer Verurteilung wird er für Jahre ins Gefängnis zurückkehren müssen, während drei Kinder ohne Vater aufwachsen.
Das Delikt an sich ist unbestritten: Der angeklagte Martin H. hat seinen Onkel erschlagen. Doch schon bei der Einordnung gehen die Interpretationen des Geschehen auseinander. Besonders die Privatkläger, die die Schwester und die Lebenspartnerin des Getöteten vertreten, sehen ein geplantes Vorgehen, inklusive versuchter Vertuschung der Tötung. Die Verteidigung hingegen sieht eine Affekthandlung eines Menschen, der von einer Bemerkung seines Onkels aus der Fassung gebracht worden war, verstärkt durch das Medikament gegen sein ADS.
Noch weiter gehen die Versionen der Anklage und der Verteidigung beim Motiv auseinander. Die Anklage anerkennt zwar ein angespanntes Verhältnis zwischen dem Beschuldigten auf der einen, seinem Onkel und seiner Tante auf der anderen Seite, die sich um das Erbe des Bauernhofs stritten, den sie gemeinsam nutzten. Die Verteidigung beschreibt hingegen jahrelange Schikanen durch die Tante und den Onkel, die dem Angeklagten intellektuell und sprachlich überlegen gewesen seien. Nur so sei es zu erklären, dass er seinen Onkel erschlagen hat, kurz nachdem ihm der Hof offiziell überschrieben worden war, er also wusste, dass er mit seiner Familie nicht mehr weggeschickt werden konnte. Die Bemerkung habe in ihm eine panische Angst ausgelöst, seine Verwandten würden dafür sorgen, dass er und seine Frau die Hundepension schliessen, von der sie lebten.
Da das Gericht bereits entschieden hat, dass es am bestehenden Gutachten und damit an der Schuldfähigkeit des Angeklagten festhält, gibt es nicht viel Spielraum. Die Verteidigung hat auf Totschlag plädiert. Der Angeklagte habe in einer heftigen Gemütsaufwallung und Panik auf seinen Onkel eingeschlagen. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht die vorsätzliche Tötung als gegeben, die Tat sei absichtlich erfolgt, mit dem Ziel, den Onkel zu töten.