Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Bundesgerichtsurteil wird mit Fenstermotörchen zur Farce

Der Tages Anzeiger veröffentlichte am 22.07.2016 unter dem verheissungsvollen Titel “Neue Mittel gegen Fluglärm über Zürcher Gemeinde” den dazumal neuesten Streich des Flughafens Zürich. Die Ankündigung klang schon fast wie die neueste High-Tech Lösung für leisere Triebwerke, aber weit gefehlt: Es handelte sich nur um eine einfache Fensterschliessvorrichtung mit Motörchen oder alternativ Lüfter.

Damit versucht der Flughafen, sich am einfachsten und billigsten des Bundesgerichtsurteils zum Schutz der Bevölkerung im Süden zu entziehen. Die Schlafzimmer der Schneiser sollen quasi in eigentliche Schlafcontainer mit Fenstermotörchen und dazugehörigem Klapperatismus umfunktioniert werden. So zumindest, wenn es nach den Vorstellungen des Flughafens geht. Schliesslich muss man sich als Schneiser auch noch speziell qualifizieren, um in diesen besonderen Genuss zu kommen. Die ‘Normal-Geschädigten’ gehen ohnehin leer aus oder zahlen selber. Es gilt eine Liegenschaft als betroffen, wenn die Beschallung mindestens sechsmal pro Stunde über dem Spitzenpegel von 72 Dezibel liegt. Das ist sehr laut und stellt eine erhebliche, permanente Belästigung der Betroffenen dar.