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Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

Neuer Anlauf zur Beilegung der Konflikte rund um den Flughafen Zürich

BAZL

Bern, 24.09.2003 – Konsensfähige Lösungsvorschläge zum künftigen Betrieb des Flughafens Zürich sollen im Rahmen einer Mediation erarbeitet werden. In den von einem unabhängigen Mediator geführten Prozess werden alle Betroffenen einbezogen. Vertreter des Bundes, der Kantone und der Luftverkehrsunternehmen Flughafen Zürich, Swiss und Skyguide folgten am Mittwoch an einer Aussprache in Bern einem von UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger unterbreiteten Vorschlag und beschlossen das weitere Vorgehen. Bis zum Abschluss des Mediationsverfahren wird kein definitives Betriebsreglement für den Flughafen Zürich erlassen.

Der Vorschlag einer Mediation stand im Zentrum der Aussprache zwischen dem Bund, 14 Kantonen (AG, AR, AI, BL, BS, GL, LU, NW, SG, SH, SZ, TG, ZG, ZH) sowie den Unternehmen Flughafen Zürich AG Unique, Skyguide und Swiss. Bundesrat Leuenberger wies darauf hin, dass es in der verfahrenen Lärmdiskussion einen Neuanfang unter unabhängiger Leitung und unter Einbezug aller Betroffenen braucht. Dieser Neuanfang soll im Rahmen eines Mediationsverfahrens geschehen. Ziel der Mediation ist die Versachlichung des Gesprächs und die Erarbeitung eines Konsenses über den Betrieb des Flughafens  in einem von allen Beteiligten als fair empfundenen Prozess. Angestrebt wird eine Einigung über den Inhalt des Objektblattes Flughafen Zürich im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Das Objektblatt steckt den Rahmen ab für das Betriebsreglement, das wiederum die An- und Abflugverfahren regelt, sowie für die weitere Entwicklung des Flughafens.

Einigung auf weiteres Vorgehen

Die Teilnehmer der Aussprache begrüssten das vom UVEK vorgeschlagene Verfahren.  Das weitere Vorgehen sieht folgendermassen aus: Initiiert und finanziert wird das Verfahren von Bund, Kanton Zürich und Flughafen Zürich. Diese drei haben gemäss Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) eine aktive Rolle bei der Erarbeitung des Objektblattes und des Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich.

  • Die Initianten geben nur den Anstoss für die Mediation; die Vorbereitung der Mediation erfolgt durch einen unabhängigen, unparteilichen Mediationsspezialisten (Prozess-Provider). Dieser wird vom Bund nach Rücksprache mit den wichtigen Betroffenen ernannt und soll noch im Oktober seine Tätigkeit aufnehmen.
  • Der Prozess-Provider soll von Beginn an die wichtigsten Betroffenen, namentlich auch der Bevölkerung,in die Vorbereitung der Mediation aktiv einbeziehen und mit ihnen die Wahl des Mediators vorbereiten.
  • Die Mediation selbst soll im ersten Quartal 2004 mit einer Gründungsversammlung, an der alle interessierten Parteien adäquat vertreten sind, eingeleitet werden. Der Mediator, der nicht mit dem Prozess-Provider identisch sein muss, wird von der Gründungsversammlung gewählt. Erwartet wird, dass der Konsensfindungsprozess voraussichtlich bis Ende 2005 abgeschlossen werden kann.
  • Anschliessend wird der SIL-Prozess zum Objektblatt Flughafen Zürich unter Einbezug des Ergebnisses der Mediation fortgesetzt und abgeschlossen. Sollte bereits vorher ein Konsens über Einzelfragen gefunden werden, so können diese vorzeitig ins Betriebsreglement umgesetzt werden. Das definitive Betriebsreglement soll aber erst nach Abschluss der Mediation erlassen werden. Zu welchen Ergebnissen die  Mediation führt, ist offen. Grundsätzlich  wird ein Konsens in allen strittigen Punkten angestrebt. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass dies nur teilweise oder überhaupt nicht gelingt.

Fortsetzung des SIL-Prozesses mit andern Mitteln

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes und legt die Ziele sowie Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt behördenverbindlich fest. Er umschreibt die Infrastrukturanlagen.. Das für jede Anlage ergänzend zu erstellende Objektblatt enthält nebst den Rahmenbedingungen für den Betrieb Angaben über den Flugplatzperimeter, Lärmbelastung, Hindernisbegrenzung, Natur- und Landschaftsschutz und allenfalls Erschliessung. Die Genehmigung des Objektblattes liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Das Objektblatt wiederum ist die Grundlage für die Genehmigung des Betriebsreglements des Flughafens durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die betroffenen Kantone, Gemeinden und Bevölkerung haben bei der Erarbeitung des Objektblattes ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht.

Das UVEK als zuständige Planungsbehörde führte von Herbst 2001 bis August 2002 für die Erarbeitung des Objektblattes für den Flughafen Zürich einen Koordinationsprozess durch; als Koordinator wirkte der Berner Ständerat Hans Lauri. Das Ergebnis dieses Koordinationsprozess wurde hinfällig, weil es im weiteren Verlauf nicht mehr von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Die darauf folgende  Ablehnung des Staatsvertrages mit Deutschland und der Erlass der einseitigen deutschen Verordnung machen ein neues Einigungsverfahren nötig.. Das nun einzuleitende Mediationsverfahren greift den Koordinationsprozess wieder auf und setzt ihn fort, unter Einbezug weiterer Kreise und abgestützt auf die bisherigen Ergebnisse. Am Grundverfahren zur Erarbeitung und Genehmigung des SIL-Objektblattes Flughafen Zürich ändert sich dadurch nichts.