Deutsch-schweizerische Fluglärmanalyse liegt vor
NZZ 30.10.2009 Über süddeutschem Gebiet gibt es keine Fluglärm-Grenzwertüberschreitungen – weder nach schweizerischem noch nach deutschem Recht. Zu diesem Schluss kommt eine von Deutschland
NZZ 30.10.2009 Über süddeutschem Gebiet gibt es keine Fluglärm-Grenzwertüberschreitungen – weder nach schweizerischem noch nach deutschem Recht. Zu diesem Schluss kommt eine von Deutschland
Der gemeinsame Fluglärmbericht zeigt, Deutschland hat gemäss deutschem Fluglärmgesetz gar keinen Fluglärm. Am 29. Oktober 2009 wurden die gemeinsamen Lärmmessungen von Deutschland und der Schweiz
NZZ 24.4.2009 Seit über 2000 Tagen wird frühmorgens und teilweise abends von Süden her gelandet. Diese Südanflüge basieren zwar formell auf einem noch geltenden
AZ 10.04.2009 Die Blockade gegen die Südanflüge auf der Rheinbrücke in Kaiserstuhl war auch nach Ansicht des Bundesgerichtes rechtswidrig. Die Urheber der rund einstündigen Sperrung