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Parkhaus Flughafen Zürich: VCS blitzt mit Beschwerde ab

ZUL 01.06.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) gegen die Plangenehmigung für den Bau des Parkhauses P10 am Flughafen Zürich abgewiesen. Die Flughafen Zürich AG will ein Parkhaus mit 3041 zusätzlichen Plätzen bauen.

Der VCS rügte in seiner Beschwerde, dass insbesondere die Anzahl aller aktuell bestehender und dem Flughafen dienender Parkplätze nicht korrekt erhoben worden sei. Bei der Zählung müssen gemäss VCS auch die bewilligten und zum Teil nicht bewilligten Valet- und Off-Airport-Parkplätze berücksichtigt werden.

Weil die Zahl der dem Flughafenbetrieb dienenden Parkplätze nicht korrekt erhoben worden sei, fehle der notwendige Bedarfsnachweis für das neue Parkhaus. Weiter kritisiert der VCS eine Passage im SIL-Objektblatt. Diese besagt, dass Parkplätze ausserhalb des Flughafenperimeters für Passagiere, die von Dritten betrieben werden, nicht als Flughafenanlagen gelten und nach kantonalem Recht bewilligt würden. Für die zur Flugplatzanlage gehörenden Parkplätze gelten hingegen die luftfahrtrechtlichen Vorschriften.

Grundsatz der ganzheitlichen Betrachtungsweise nicht verletzt

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Freitag publizierten Urteil fest, es ginge zu weit, wenn die von Drittanbietern betriebenen Parkplätze im Umfeld der Flughafens zu den genehmigten rund 24’000 Plätzen gezählt würden.

Die Off-Airport-Plätze zählten nicht zur Gesamtanlage des Flughafens im rechtlichen Sinn. Insofern sieht das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz der ganzheitlichen Betrachtungsweise nicht verletzt.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (mcp/sda)

Erstellt: 01.06.2018, 11:42 Uhr