Der eigentliche Grund für den Rahmenvertrag ist der Wegfall der “Guillotine-Klausel”. Danach kann jedes einzelne Bilaterale Abkommen unabhängig neu verhandelt werden, ohne gleich die anderen zu gefährden. Wenn der Bundesrat beim Rahmenvertrag von Gewinn an Flexibilität und Stabilität redet, meint er genau das.
Die “Guillotine-Klausel” verknüpft die Bilateralen Abkommen: Wird eines davon gekündigt, fallen automatisch alle anderen auch weg. Sie werden ebenfalls gekündigt.
Die Bilateralen Abkommen mussten schon in der Vergangenheit der Zeit angepasst werden, aber statisch mit Verhandlungen, und nicht wie neu mit einer Dynamischen (automatischen) Rechtsübernahme.
Es kam bisher zur Einigung oder eben nicht. Das Damokleschwert dabei war immer die “Guillotine-Klausel”, was dem verhandlungsführenden Bund natürlich in die Quere kam.
Ganz anders läuft es neu mit dem Rahmenvertrag und der Dynamischen Rechtsübernahme. Die Schweiz wird vorerst vor vollendete Tatsachen gestellt, wenn neues EU-Recht ansteht.
Eine Einsprache dagegen via Schiedsgericht ist zwar möglich, aber bei Streitigkeiten entscheidet immer das Schiedsgericht und bei Nichteinigung bindend auf Anweisung des EuGH.
Der Wegfall der Guillotine-Klausel und der Preis dafür die dynamische Rechtsübernahme bedeuten, es gibt eben nicht immer den Fünfer und das Weggli.
Mit der Schutzklausel versucht der Bundesrat die Gegner zu beruhigen. Dies gelingt ihm nicht ganz, weil es geht ihnen hauptsächlich um die Unabhängigkeit der Schweiz und die Verteidigung der Demokratie. Dabei wollen sie selbstverständlich die Bilateralen Abkommen beibehalten. Ein typischer Interessenskonflikt!