Das Bundesgericht hat einen Rekurs gegen die geplante Asylunterkunft in Zumikon gutgeheissen und dem Gemeinderat eine Niederlage zugefügt. Der Streit betrifft Mehrkosten für das Projekt.
Die wichtigsten Punkte:
- Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Verwaltungsgerichts auf
- Der Gemeinderat darf die Mehrkosten von einer halben Million nicht eigenständig bewilligen
- Eine Urnenabstimmung über den Zusatzkredit ist für den Spätherbst geplant
Vor zwei Jahren hatte die Gemeindeversammlung einen Kredit von 4,5 Millionen Franken für die Asylunterkunft neben dem Schulhaus Farlifang bewilligt. Im Frühling teilte der Gemeinderat jedoch mit, dass die Kosten auf über 5 Millionen Franken steigen würden. Die Mehrkosten von einer halben Million bewilligte er als “gebundene Ausgaben” ohne Abstimmung der Stimmbürger.
Ein Einwohner legte daraufhin Rekurs ein und argumentierte, dass für die Kostensteigerung keine stichhaltigen Gründe vorlägen. Zudem hätte bei Kosten über 5 Millionen Franken eine Urnenabstimmung stattfinden müssen statt einer Entscheidung durch die Gemeindeversammlung. Kritiker warfen dem Gemeinderat vor, die Urnenabstimmung bewusst umgehen zu wollen.
Nachdem sowohl der Bezirksrat Meilen als auch das Verwaltungsgericht den Rekurs abgewiesen hatten, entschied das Bundesgericht nun zugunsten des Rekurrenten.
Die Richter stellten klar, dass der Gemeinderat mit seinem Beschluss zur Bewilligung der Mehrkosten seine Kompetenzen überschritten habe. Falls die Gesamtkosten über 5 Millionen Franken lägen, sei eine Urnenabstimmung durchzuführen.
Das Komitee “Asylzentrum Farlifang Nein” zeigt sich zufrieden mit dem Entscheid und fordert vom Gemeinderat einen Marschhalt. Dieser solle die Notwendigkeit einer solchen Unterkunft prüfen und ein allfälliges neues Projekt günstiger realisieren.
Gemeindepräsident Stefan Bührer (FDP) erklärt jedoch, dass der Gemeinderat am aktuellen Projekt festhalten werde. Der Entscheid der Gemeindeversammlung sei weiterhin gültig; nur für den Zusatzkredit müsse eine Zustimmung per Urnenabstimmung eingeholt werden. Diese soll voraussichtlich im Spätherbst stattfinden.
Die Gemeinde steht unter Zeitdruck, da sie bereits jetzt über zu wenig Wohnraum für Asylsuchende verfügt und die Übergangslösung in der Nachbargemeinde Küsnacht nur bis Sommer 2026 befristet ist.
Quelle: TA 07.05.2025