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Rümlang verbietet Parkservice für Fluggäste – illegal, sagt Gericht

TA 12.11.2020

Die Gemeinde entwarf einen Spezialartikel, um die privaten Parkplätze zu verbieten. Jetzt entscheidet ein Gericht: Das ist nicht rechtens.

Bei der Gemeinde Rümlang kommt der Lärm nicht nur von oben, von den Flugzeugen, die gleich nebenan auf dem Flughafen Kloten starten und landen. Der Lärm kommt auch von unten, von den Strassen.

Wer mit dem Auto zum Flughafen fährt, um Ferien oder eine Geschäftsreise zu machen, braucht einen Parkplatz. Weil die Parkhäuser des Flughafens alles andere als günstig sind, zwei Wochen kosten 432 Franken, haben private Unternehmen ein Geschäft daraus gemacht, externe Plätze für Langzeitparkierende anzubieten. Valet-Parking heisst der Fachbegriff, aber man kann auch einfach Parkdienst sagen.

Bei Parkservice-Firmen fährt man praktisch bis zum Check-in vor, wo man einer Angestellten den Autoschlüssel übergibt, damit sie den Wagen auf einem Abstellplatz ausserhalb des Flughafens unterbringt. Meist irgendwo in den umliegenden Gemeinden. Zum Beispiel in Rümlang.

Schon seit längerer Zeit beschwert sich der Rümlanger Gemeinderat über Lärm und Abgase der «Billigparkierer». 2013 dann ein rechtlicher Kniff: In der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde liess man einen kleinen Paragrafen (unter der Rubrik «Weitere Vorschriften») einfliessen. Der Wortlaut: «Gewerblich genutzte Parkierungsanlagen, die nicht durch die bauliche Nutzung des Grundstücks begründet sind, sind nicht zulässig.» Faktisch entspricht das einem Verbot von Parkdiensten in ganz Rümlang.

Rümlang im Clinch mit der Bundesverfassung

Offenbar kannten die Vorschrift nicht alle. Oder sie kümmerten sich nicht darum. Anfang 2020 passierte jedenfalls Folgendes: Die Firma Cotra Autotransport AG nutzte eine Lagerhalle für Mietwagen in eine Parkdienst-Anlage für Flugreisende um. 336 Parkplätze wurden geschaffen. Dafür reichte sie nachträglich eine Baubewilligung ein. Am 11. Februar entschied die Baukommission jedoch, den Bau zu verweigern. Und sie befahl der Firma «die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands» des Grundstücks bis zum Ende des Jahres. Die Behörde berief sich auf jenen kleinen Paragrafen.

Die Firma Cotra wehrte sich dagegen. Mit Erfolg. Am 5. November hiess das Zürcher Baurekursgericht die Beschwerde gut. Das heisst: Dass die Gemeinde die Baubewilligung verweigert hat, ist unrechtmässig.

Vor allem aber entschied das Gericht, dass der kleine Paragraf der Gemeinde nicht rechtens ist. Er verstosse gegen die in der Bundesverfassung festgehaltene Wirtschaftsfreiheit («freier Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung»). Sie sei höher zu gewichten als die Absicht der Gemeinde, den Verkehr einzudämmen. Zumal auch nicht bewiesen sei, dass es mit dem Parkdienst tatsächlich zu mehr Verkehr gekommen sei.

Der Entscheid des Baurekursgerichts ist noch nicht rechtskräftig. «Valet-Parking belastet unsere Gemeinde sehr», sagt Michaela Oberli, SVP-Politikerin und Rümlanger Bauvorsteherin. Ob man den Fall weiterziehen werde, sei noch nicht entschieden. Der Gemeinderat berate nächste Woche darüber.