Südschneiser Adolf Spörri begründet, warum das Schutzkonzept Süd für ihn nur eine Scheinlösung und kein Lärmschutzkonzept ist.
Ein Kritiker des Schutzkonzepts Süd ist Adolf Spörri, der privat betroffen ist als Hauseigentümer in Gockhausen und zudem die Stiftung gegen Fluglärm präsidiert. Er meint: «Es ist nur eine Scheinlösung – kein Lärmschutzkonzept, sondern ein Konzept zur Vereinfachung der Zimmerlüftung.»
Nötig ist aus seiner Sicht, dass der Flughafen den Betroffenen den Einbau neuer Fenster finanziere.
Die beiden vorgeschlagenen Varianten [Schalldämmlüfter und Fensterschliessmechanismen] nützten nämlich nur, wenn jemand bei offenem Fenster schlafe und über so hochwertige Fenster verfüge, dass sie ihn nach dem Schliessen vor Lärm schützten. Seine Fenster seien aber rund 20-jährig. «Da nützt mir weder das Motörchen noch der Schalldämmlüfter etwas.»
Motörchen sind kein Schlager – NZZ 9.11.2016
Siehe zum Einbau neuer Fenster auch:
https://schallschutzprogramm.ch
Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich bezweckt den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm. Als übermässig gilt Lärm, wenn die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgesetzten Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten sind.
Die Karte «Fluglärm» im «GIS-Browser» dient als rechtsverbindliche Quelle für die Immissionsdaten des Flughafens Zürich und des Flugplatzes Dübendorf.
– Fensterersatz
Die LSV versteht unter Schallschutzmassnahmen in erster Linie den Einbau von Schallschutzfenstern.
– Ergänzende Massnahmen
Über die in der LSV definierten Schallschutzmassnahmen hinaus ist in Gebieten mit übermässiger Nachtbelastung auch der Einbau von Schalldämmlüftern oder Fensterschliessmechanismen (Schutzkonzept Süd) Teil des Schallschutzprogramms des Flughafens Zürich. Voraussetzung für solche ergänzende Massnahmen ist, dass der massgebende IGW 6×68 dB und Leq6-7=55 dB in der Nacht überschritten werden.