Südanflug NEIN!

Zürich - Schweiz

Südstarts geradeaus
Keine Südstarts geradeaus

So nimmt die Schweiz am EU-Binnenmarkt teil

Die Schweiz nimmt am EU-Binnenmarkt über verschiedene bilaterale Abkommen teil, ohne EU-Mitglied zu sein. Die Grundlage dafür bilden die Bilateralen Abkommen I (1999) und II (2004) zwischen der Schweiz und der EU.

  1. Personenfreizügigkeit: Schweizer Bürger können in der EU leben und arbeiten und umgekehrt, allerdings mit gewissen Einschränkungen nach der Masseneinwanderungsinitiative von 2014.
  2. Technische Handelshemmnisse: Gegenseitige Anerkennung von Produktzertifizierungen, was den Handel erleichtert.
  3. Öffentliches Beschaffungswesen: Gegenseitige Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge.
  4. Landwirtschaft: Erleichterter Handel mit Agrarprodukten.
  5. Landverkehr: Koordination der Verkehrspolitik, besonders wichtig für den Transitverkehr durch die Alpen.
  6. Luftverkehr: Integration in den europäischen Luftverkehrsmarkt.
  7. Forschung: Beteiligung an EU-Forschungsprogrammen.

Diese “bilaterale” Integration bedeutet, dass die Schweiz in vielen Bereichen faktisch EU-Regeln übernimmt, aber formal unabhängig bleibt. Sie zahlt auch Beiträge an die EU, etwa über den Kohäsionsfonds.

Die Bilateralen Abkommen sind heute durch die “Guillotine-Klausel” verknüpft: Wird eines gekündigt, fallen automatisch alle anderen weg. Mit dem neuen Rahmenvertrag fällt diese Klausel weg. Dies ist ein wichtiger Punkt der Befürworter.

Nach dem Wegfall der Guillotine-Klausel kann jedes einzelne Bilaterale Abkommen neu verhandelt werden, ohne damit alle anderen Abkommen zu gefährden. Wenn der Bundesrat beim Rahmenvertrag von Gewinn an Flexibilität und Stabilität redet, meint er genau das.

Die Schweiz genießt mit den Bilateralen Abkommen viele Vorteile des EU-Binnenmarkts, muss aber nicht alle EU-Regeln übernehmen und behält weitgehend ihre politische Unabhängigkeit.