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Zürich - Schweiz

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Staatsvertrag mit Deutschland

Flughafen Zürich 2. Juli 2012

Am 2. Juli 2012 hat Bundesrätin Doris Leuthard den Staatsvertrag mit Deutschland präsentiert und damit einen wichtigen Schritt zur Beendigung des jahrelangen Fluglärmkonflikts mit Deutschland getan.

Der Vertrag ist ein Kompromiss: Dem Nachteil, dass die Nordanflüge insgesamt weiter eingeschränkt werden und damit kein ideales Betriebskonzept mehr möglich ist, steht ein gewichtiger Vorteil gegenüber: Deutschland verzichtet auf die angedrohte mengenmässige Beschränkung der Nordanflüge und erlaubt damit ein moderates Wachstum.

Durch Pistenverlängerungen können zudem die Kapazitätseinschränkungen auf ein Minimum beschränkt werden. Die Flughafen Zürich AG unterstützt deswegen die Ratifikation des jetzt ausgehandelten Staatsvertrags und begrüsst den positiven Entscheid des Schweizer Parlaments, fordert aber aus betrieblichen Gründen die Ermöglichung der notwendigen Pistenverlängerungen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument „Grundlagen zum Staatsvertrag mit Deutschland“

Fluglärmkonflikt mit Deutschland

Die süddeutschen Gemeinden setzen sich seit Mitte der 70er Jahre für eine Reduktion der Anflüge durch süddeutschen Luftraum ein. Eine Vereinbarung auf Verwaltungsstufe über die Anflugmodalitäten im Jahr 1984 konnte die Probleme nicht lösen. Jahrelange Verhandlungen führten schliesslich zu einem Staatsvertrag, der eine Beschränkung der Anflüge über süddeutschem Gebiet, die Delegation der Flugsicherung an die Schweiz und deren Entschädigung vorsah.

Der Staatsvertrag wurde von den eidgenössischen Räten im März 2003 abgelehnt, ebenso von der Deutschen Länderkammer. Diese sah eine sofortige Reduktion der Nordanflüge von damals 150‘000 auf maximal 100‘000 vor. Deutschland reagierte darauf mit einer einseitigen Durchführungsverordnung (DVO), welche insbesondere morgens, abends und an Wochenenden die Anflüge durch süddeutschen Luftraum mit strengen Sperrzeiten massiv einschränkt:

Montag – Freitag: 21.00 – 07.00 Uhr
Wochenenden und Feiertage: 20.00 – 09.00 Uhr

Diese DVO ist in ihren Grundzügen bis heute gültig.
Nachdem mehrere Anläufe für einen neuen Vertrag gescheitert sind, konnten sich im Januar 2012 Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesverkehrsminister Peter Raumsauer in Davos doch auf die Ausarbeitung eines neuen Staatsvertrags einigen.

Nach sechsmonatigen Verhandlungen wurde am 2. Juli 2012 ein neuer Staatsvertrag paraphiert und am 4. September 2012 von den beiden Verkehrsministern unterzeichnet. Im Unterschied zum ersten Staatsvertrag basiert dieser neue Vertrag nicht auf einer mengenmässigen Beschränkung, sondern orientiert sich an der DVO und regelt die Anzahl Nordanflüge über Zeitfenster. Dadurch bleibt dem Flughafen Zürich eine gewisse Entwicklungsfähigkeit erhalten und Deutschland trägt einen Teil des zu erwartenden, moderaten Wachstums mit. Beim jetzigen Vertrag handelt es sich also um einen klassischen Kompromiss. Deutschland erhält mehr Ruhezeiten, die Schweiz dafür langfristige Rechtssicherheit und keine absolute Deckelung der Nordanflüge.

Dokumente

Grundlagen zum Staatsvertag mit Deutschland (pdf, 2.42 MB)

Staatsvertrag mit Deutschland (pdf, 0.13 MB)

220. Durchführungsverordnung (pdf, 0.37 MB)