Kaum wird über eine Obergrenze bei den Arzthonoraren diskutiert, steht die Drohung im Raum: Wer den Ärzten Grenzen setzt, gefährdet die Versorgung der Patienten. Diese Reflexbewegung wiederholt sich bei praktisch jeder Tarifdebatte – und sie verdient eine genauere Betrachtung.
Was die neue Regel tatsächlich vorsieht, ist bescheiden: Ab 2027 dürfen pro Arbeitstag im Schnitt eines Monats nicht mehr als 1577 Taxpunkte zulasten der Grundversicherung abgerechnet werden – rund zwölf Arbeitsstunden oder in Zürich etwa 1435 Franken Tagesmaximum. Wichtig: Notfälle, administrative Arbeit und Zusatzversicherungsleistungen sind ausgenommen. Wichtig auch: Die Obergrenze betrifft ausschliesslich die ärztliche Leistung (AL). Der Infrastruktur- und Personalanteil (IPL) – Miete, Geräte, medizinisches Personal – ist von der Deckelung nicht erfasst und wird zusätzlich vergütet. Wer von einem «Tageslohn von 1435 Franken» spricht, blendet diesen Umstand aus.
Gleichzeitig ist in den Praxen von «faktischem Arbeitsverbot», «Schildbürgerstreich» und «Staatsmedizin» die Rede. Auffällig ist dabei: Ausgehandelt wurde die Regelung vom eigenen Spitzenverband FMH – gemeinsam mit Krankenkassen und dem Bundesamt für Gesundheit BAG. Der Protest richtet sich damit gegen ein Ergebnis, an dessen Entstehung die Standesvertretung selbst beteiligt war.
Ein Deckel mit System
Der Taxpunkt-Deckel steht nicht isoliert da. Er fällt in die Phase, in der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen den bisherigen TARMED ablösen. Für diese Übergangsphase gilt eine vom Bundesrat vorgegebene dynamische Kostenneutralität mit einem Korridor von +1,5 bis -1 Prozent pro Jahr, mindestens über die Jahre 2026 bis 2028. Der Deckel ist damit Teil eines gesetzlich verankerten Mechanismus zur Kostensteuerung – kein isolierter Willkürakt einzelner Tarifpartner.
Die Rechnung, die niemand zu Ende rechnet
Bei rund 1435 Franken pro Tag und 22 Arbeitstagen ergibt sich ein Bruttoumsatz von gut 31’000 Franken pro Monat – vor Miete, Personal, Geräten und Sozialabgaben. Kein unrealistischer Wert, aber eben auch kein Nettoertrag. Und da der IPL-Anteil separat abgegolten wird, ist selbst diese Zahl nicht die Obergrenze des tatsächlichen Praxiseinkommens, sondern nur der ärztliche Leistungsanteil daran.
Hinzu kommt ein oft übersehener Punkt: Die Limite gilt pro Ärztin und Arzt, nicht pro Praxis. In Gemeinschaftspraxen kann somit jede einzelne medizinische Fachperson bis zur Obergrenze abrechnen.
Die Androhung von Behandlungsstopps – ein rechtlicher Bluff
Die von Teilen der Ärzteschaft geäusserte Kritik, die Massnahme komme einem «faktischen Arbeitsverbot» gleich und zwinge zur Abweisung von Patienten, hält einer juristischen Überprüfung nicht stand. Die Standesordnung der FMH hält in Art. 5 fest: «In Notfällen gilt die Beistandspflicht in jedem Fall für alle Ärzte und Ärztinnen.» Da Notfälle ausdrücklich von der Deckelung ausgenommen sind, entfällt für diese Fälle jede Rechtfertigung, mit erschöpftem Honorarkontingent zu argumentieren.
Darüber hinaus verankert Art. 56 Abs. 1 KVG das Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Leistungserbringer muss sich in seinen Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist. Einer systematischen Patientenabweisung mit Verweis auf ein ausgeschöpftes Kontingent fehlt damit sowohl die rechtliche als auch die berufsethische Grundlage – die FMH-Präambel selbst hält fest, dass das gesundheitliche Wohl der Menschen oberstes Ziel ärztlichen Handelns ist. Das Instrumentalisieren der Patientensicherheit als verhandlungspolitisches Argument steht damit im Widerspruch zu den eigenen Grundsätzen des Verbands, der die Vereinbarung mitunterzeichnet hat.
Teilzeit-Elite, Vollzeit-Klage
Parallel dazu ein zweiter, unbequemer Befund: Im Kanton Zürich arbeiten laut Zürcher Ärztegesellschaft über 72 Prozent der Praxisärztinnen und -ärzte Teilzeit, jeder zweite Hausarzt mit einem Pensum von 60 Prozent oder weniger. Gleichzeitig wird ein akuter Hausärztemangel beklagt und mehr Studienplätze gefordert – finanziert von der Allgemeinheit. Zwei emeritierte Zürcher Medizinprofessoren, Erich W. Russi und Johann Steurer, rechneten kürzlich vor, dass ein sechsjähriges Medizinstudium inklusive Forschungsanteil rund 750’000 Franken kostet, und schlugen eine Teilrückzahlung vor bei frühem Ausstieg oder unbegründeter Dauer-Teilzeit. Die Reaktion des Verbands der Assistenz- und Oberärzte: Ablehnung. Bazeli vor Patientenwohl, könnte man süffisant sagen – wäre es nicht so ernst gemeint.
Bürokratie als Ausrede mit kurzen Beinen
Auch das Argument der drückenden Bürokratie überzeugt nur bedingt. In den heute dominierenden Ärztezentren übernimmt geschultes Personal einen Grossteil der administrativen Last. Der Verweis auf «zu viel Papierkram» klingt zunehmend nach Restbestand einer Erzählung, die längst nicht mehr flächendeckend zutrifft.
26 Stunden an einem Tag
Wie berechtigt der Kontrollbedarf ist, zeigen die Zahlen, die Krankenkassen längst bündeln, um zu sehen, wie viel ein einzelner Arzt insgesamt abrechnet. Der Tages-Anzeiger dokumentierte den Fall eines Neurologen, der an einzelnen Tagen 26 Stunden abrechnete – ein Augenarzt kam auf 24, ein Gefässmediziner auf 23 Stunden. Mehr als 400 Ärztinnen und Ärzte lagen schweizweit über der Zwölf-Stunden-Marke. Dass jemand real 26 Stunden an einem Tag behandelt, ist ausgeschlossen; erklärbar ist das nur mit besonders grosszügiger Selbsttaxierung oder mit einer Effizienz, die weit über das hinausgeht, was der Tarif eigentlich vorsieht. Wer angesichts solcher Zahlen von einem «Schildbürgerstreich» spricht, verwechselt die Korrektur eines Missbrauchs mit einem Angriff auf den Berufsstand.
Was fehlt, ist nicht Geld
Am Ende bleibt die Frage nach der Ethik, die im Medizinstudium einst als Fach unterrichtet wurde. Eine Deckelung, die Notfälle ausdrücklich ausnimmt, richtet sich nicht gegen die Versorgung der Bevölkerung, sondern gegen ein Vergütungssystem, das Fälle wie den 26-Stunden-Neurologen erst möglich gemacht hat. Wer angesichts von rund 1400 Franken Tagesmaximum – zuzüglich des separat vergüteten Infrastrukturanteils – von Staatsmedizin spricht, hat den Bezug zur wirtschaftlichen Realität der meisten anderen Berufsgruppen vollständig verloren. Der Patient, der heute eine Hausarztpraxis aufsucht, verdient eine Debatte, die ihn ins Zentrum stellt – nicht die Taxpunkte.
Quellen
Blick 03.07.2026 – Ärzte laufen Sturm gegen Lohndeckel
IP 02.07.2026 – Lohndeckel in der Arzt-Praxis: Mediziner laufen Amok