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Überwachungsstelen in Maur: Ein gefährlicher Eingriff in die Privatsphäre

Die Gemeinde Maur hat kürzlich Infostelen mit integrierten Kameras an sensiblen öffentlichen Orten wie Gemeindehaus, Schulhäusern und Busstationen in Betrieb genommen.

Was auf den ersten Blick nach moderner Info- und Sicherheitstechnologie klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Beschwichtigungen ohne Garantien

Die Gemeinde wiegelt ab: Die Kameras dienten ausschliesslich dem Objektschutz und seien derzeit deaktiviert. Ob sie später eingeschaltet werden, bleibe offen. Diese Haltung ist hochproblematisch. Wer teure Infrastruktur installiert, plant ihre Nutzung. Die Aussage „derzeit deaktiviert“ bedeutet: Die technische Möglichkeit zur Überwachung ist geschaffen – jederzeit aktivierbar, ohne weitere bauliche Massnahmen, ohne erneute öffentliche Diskussion.

Gesichtserkennung und KI: Eine toxische Kombination

Besonders besorgniserregend ist die Verfügbarkeit von KI-gestützter Gesichtserkennungssoftware, wie sie etwa von Google angeboten wird. Diese Technologie ermöglicht die automatische Identifizierung von Personen in Überwachungsvideos. Die Schweiz verfügt derzeit über keine explizite Rechtsgrundlage für solche Echtzeit-Überwachungssysteme, dennoch sind sie nicht ausdrücklich verboten. Diese rechtliche Grauzone ist gefährlich.

Das Kernproblem: Biometrische Daten wie Gesichtsmerkmale können – anders als Passwörter – nicht einfach geändert werden. Einmal kompromittiert, bleibt ein Gesicht für immer unsicher. Die Gefahr von Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch steigt exponentiell.

Manipulation und Deepfakes: Die neue Dimension der Beweisfälschung

Mit Technologien wie Sora 2 können Personen mittlerweile täuschend echt in Videos eingefügt oder ausgetauscht werden. Was bedeutet das für Überwachungsaufnahmen? Sie verlieren ihren Beweischarakter. Jemand könnte fälschlicherweise an einem Tatort „platziert“ werden, oder echte Aufnahmen könnten in Zweifel gezogen werden. Das Vertrauen in videobasierte Beweismittel erodiert – mit gravierenden Folgen für die Rechtssicherheit.

Weitere kritische Aspekte

Massenüberwachung an Schulen: Besonders problematisch ist die Überwachung von Kindern und Jugendlichen. An Schulhäusern werden Minderjährige systematisch erfasst, ohne dass sie einer solchen Datenbearbeitung zustimmen können. Dies schafft eine Atmosphäre permanenter Kontrolle, die dem Bildungsauftrag widerspricht.

Chilling Effect: Die blosse Anwesenheit von Kameras verändert das Verhalten im öffentlichen Raum. Menschen fühlen sich beobachtet und schränken ihr Verhalten ein – ein direkter Angriff auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Datensicherheit: Wo werden die Aufnahmen gespeichert? Wer hat Zugriff? Erfahrungen zeigen, dass gespeicherte biometrische Daten immer ein Ziel für Hackerangriffe sind. Bei Sachschäden von „nur“ 40’000 bis 50’000 Franken jährlich – wie beim Kanton Zürich angegeben – steht der Überwachungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Fehlende Transparenz: Oft mangelt es an klarer Information darüber, wann, wo und wie lange Personen gefilmt werden. Das verstösst gegen das Transparenzgebot des Datenschutzgesetzes.

Fazit

Die Infostelen in Maur schaffen vollendete Tatsachen. Die Beteuerung, die integrierten Kameras seien „derzeit“ deaktiviert, ist keine Beruhigung – sie ist eine Drohkulisse. Die Infrastruktur steht, die Aktivierung ist eine administrative Entscheidung. Die Gemeinde muss jetzt verbindlich zusichern: Entweder kompletter Verzicht auf die Kameranutzung oder umfassende demokratische Legitimation mit Datenschutz-Folgenabschätzung. Andernfalls müssen die Kameras demontiert werden. Sicherheit darf nicht zum Vorwand für schleichende Überwachung werden.