Im Kanton Zürich wurde das Beobachtungsgebiet wegen der Vogelgrippe ausgeweitet. Betroffen sind auch etliche Zürcher Oberländer Gemeinden.
Zu den bisherigen Todfunden von Wildvögeln, die positiv auf die hochansteckende Viruserkrankung getestet wurden, sind in der Schweiz in den letzten Tagen weitere verstorbene Wildvögel hinzugekommen, so wurde z. B. am 9. Januar 2025 im Kanton Bern das Vogelgrippevirus bei einem Schwan nachgewiesen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat darum die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza angepasst.
Ausweitung entlang von Gewässern
Das bestehende Beobachtungsgebiet (die Ufer des Bodensees und ein Teil des Rheins) wurde auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ausgeweitet. Die Verordnungsänderung ist am 16. Januar 2025 in Kraft treten.
Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Überwintern an Gewässern birgt Risiken
Aufgrund des Vogelzugs treffen immer mehr Wasservögel in der Schweiz ein, um an unseren Gewässern zu überwintern. Durch die engeren Platzverhältnisse und eingeschränkten Futtermöglichkeiten komme es zu engen Platzverhältnissen an den Futterplätzen und dadurch zu einfacheren Ansteckungsmöglichkeiten innerhalb der Wildvogelpopulation.
Ausserdem müsse davon ausgegangen werden, dass der Erreger mittlerweile in der Wildvogelpopulation in der Schweiz endemisch ist, also nicht nur saisonal auftreten kann.
Beobachtungsgebiet entlang von grösseren Gewässern
Um Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern, hat der Bund deshalb entlang aller grösseren Seen und Fliessgewässer einen 3 km breiten Uferstreifen zum Beobachtungsgebiet erklärt. Im Kanton Zürich betrifft dies den Zürichsee, den Greifensee, den Pfäffikersee, die Limmat und den Bereich am Rhein.
Betroffen sind folgende Gemeinden ganz oder teilweise:
Region Zürcher Oberland
Bäretswil, Bubikon, Dübendorf, Egg, Fällanden, Fehraltorf, Geroldswil, Gossau ZH, Greifensee, Hittnau, Maur, Mönchaltorf, Oetwil am See, Pfäffikon ZH, Russikon, Rüti ZH, Schwerzenbach, Seegräben, Uster, Volketswil, Wangen-Brüttisellen, Wetzikon.
Das Veterinäramt habe alle registrierten Geflügelhaltenden in den genannten Zonen direkt angeschrieben und sie über ihre Pflichten informiert.
Die aktuellen Informationen findest du auf zh.ch/vogelgrippe.