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Zürich - Schweiz

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Keine Südstarts geradeaus

Volkswirtschaftsdirektion nimmt Entscheid des Bundesrats zu den Flughafengebühren erfreut zur Kenntnis

Volkswirtschaftsdirektion 17.06.2019

Der Bundesrat hat die Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren verabschiedet. Die Volkswirtschaftsdirektion begrüsst, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, die Transferzahlungen aus den nicht flugbetriebsrelevanten Geschäftsbereichen eines Flughafens zugunsten des Segments Flugverkehr erheblich zu erhöhen, was die Flughafen Zürich AG und somit den Landesflughafen unnötig geschwächt hätte.

Der Regierungsrat hatte sich im Rahmen des Stakeholder Involvements im Dezember 2018 zur Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren geäussert und den damaligen Vorschlag des BAZL abgelehnt. In seiner Stellungnahme hatte er die Erwartung geäussert, dass der Bund einen ausgewogenen Vorschlag ausarbeitet, der alle Elemente der Flughafengebühren berücksichtigt und eine Regelung trifft, die den Interessen aller Beteiligten – Flughafenbetreiberin, Reisende und Airlines – gerecht wird.

Der Bundesrat hat das Anliegen des Regierungsrats aufgenommen und auf die Transferzahlungen aus den nicht flugbetriebsrelevanten Geschäftsbereichen eines Flughafens zugunsten des Segments Flugverkehr verzichtet. Die Volkswirtschaftsdirektion nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis. Denn als Standortkanton ist es dem Kanton Zürich ein grosses Anliegen, dass die Flughafen Zürich AG in ihrer Innovationskraft und ihrem Innovationswillen nicht unnötig geschwächt wird. Damit der Flughafen seine Leistungen weiterhin in hoher Qualität erbringen und die Versorgung als Landesflughafen sicherstellen kann.  

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)