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Weltwirtschaftsforum WEF 2019

BAZL 10.12.2018

In Davos findet in der Zeit vom 22. Januar bis zum 25. Januar 2019 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind auf Antrag der Bündner Regierung verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist in der Zeit vom 21. Januar bis 26. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.

Plakat WEF 2019: Restricted area

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) zu entnehmen.

Die Einschränkungen im Flugbetrieb vom 21. bis 26. Januar 2019 gelten nicht nur für Flächenflugzeuge und Helikopter, sondern auch für andere Luftraumbenutzer wie Modellflugzeuge (inklusive Drohnen), Deltasegler oder Gleitschirme.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 21. Januar 2019 von 08.00 Uhr Lokalzeit bis Samstag, 26. Januar 2019, 17.00 Uhr Lokalzeit.

Hinweis: Am Freitag, 18. Januar 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr LT wird ein D-Area aktiviert. Dies bedeutet, dass Luftraumbenützer mit einem erhöhten militärischen Flugbetrieb rechnen müssen.