Der Bund will den Flugplatz Dübendorf der Zivilfliegerei überlassen. Für Skyguide ist entscheidend, welche Flieger dort künftig abheben. Denn es beeinflusst die An- und Abflüge in Zürich, wie der Sprecher erklärt.
Interview mit Roger Gaberell, Mediensprecher Skyguide
Herr Gaberell, der Bund plant auf dem Flugplatz Dübendorf eine militärische und zivile Fliegerei. Was bedeutet dies für Skyguide?
Aus operativer Sicht macht es kaum einen Unterschied, ob der Flugplatz
Dübendorf militärisch oder zivil-militärisch genutzt wird. Skyguide
unterstützt als Flugsicherung grundsätzlich die Sicherheit und Effizienz
aller Formen der Fliegerei und die entsprechende kontinuierliche
Verbesserung der aviatischen Infrastruktur.
Was ändert sich?
Für die Flugsicherung ist entscheidend, welche Flugzeugkategorien künftig in Dübendorf operieren werden. Eine Verschiebung von den langsamen Instrumenten- und Sichtflügen von Zürich nach Dübendorf könnte helfen, die Komplexität des Gesamtsystems zu reduzieren. Instrumentenflüge mit leistungsstarken Flugzeugen in Dübendorf könnten hingegen den Betrieb in Zürich beeinträchtigen.
Hat ein ziviler Flugbetrieb in Dübendorf für das aktuelle An- und Abflugregime des Flughafens Zürich Konsequenzen?
Wegen seiner Lage und Ausrichtung kann der Flugplatz Dübendorf bereits heute nicht unabhängig vom Flughafen Zürich betrieben
werden. Die Anflugroute auf die Piste 34, die Abflugroute der Piste 16
und die Durchstartroute der Piste 14 führen durch den Luftraum des
Flugplatzes Dübendorf, sowohl mit der heute bestehenden Linkskurve als
auch mit dem angedachten sogenannten Südstart geradeaus. Eine enge
Koordination ist also unumgänglich. Gegebenenfalls sind gewisse
Einbussen in der Verfügbarkeit von An- und Abflugrouten beziehungsweise
in der Kapazität beider Flugplätze die Folge.
Nun hat der Bund im Vernehmlassungsverfahren des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
bereits das An- und Abflugregime für den Flughafen Zürich vorgestellt.
Werden Sie von einem zivilen Flugbetrieb in Dübendorf tangiert?
Die Entwicklung in Dübendorf hat – je nach politischem Entscheid –
durchaus einen Einfluss auf den Zürcher SIL-Prozess. Für einen zivilen
Betrieb des Flugplatzes Dübendorf wird ein eigenes SIL-Objektblatt
nötig. Jeder Flugplatz und Flughafen gilt als eine selbstständige
Einheit mit eigenen Zuständigkeiten. Demnach werden die Flugrouten und
Betriebskonzepte primär «nur» auf den eigenen Zweck ausgerichtet. Aus
Sicht der Flugsicherung behandeln wir den Flughafen Zürich und den
Flugplatz Dübendorf aber als ein Vierpistensystem. Eine neue,
zivil-militärische Mischnutzung bietet die willkommene Gelegenheit, die
Flugrouten der drei Pisten von Zürich und der einen Piste von Dübendorf
auch im Rahmen des SIL optimal aufeinander abzustimmen.
Im SIL-Prozess macht sich Skyguide grundsätzlich stark für eine
Vereinfachung und entsprechend für eine nachhaltige Erhöhung der
Sicherheit. Die Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf muss die
Komplexität im gesamten Vierpistensystem reduzieren helfen und darf sie
nicht weiter erhöhen.
Hält Skyguide auch künftig am Tower-Standort Dübendorf fest?
Die Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf hat – je nach politischem
Entscheid – auch einen Einfluss auf den Betrieb des dortigen Towers.
Skyguide ist grundsätzlich bereit, die benötigten Flugsicherungsdienste
weiter anzubieten. Die Kosten dafür müssen aber in jedem Fall abgedeckt
werden können.