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Zürcher Regierung zieht Innovationspark-Urteil vor Bundesgericht

Top Online 16.09.2020

Der Zürcher Regierungsrat will den «Innovationspark Zürich» nicht aufgeben. Er zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts weiter vors Bundesgericht.

Auf dem Flughafenareal soll ein Innovationspark entstehen. Ein Ort für Forschung, Entwicklung und Bildung. So sollen beispielsweise Büros, Labors, Werkstätten, und Gemeinschaftsflächen auf Areal ziehen. Zu den Plänen gehört zudem ein ziviler Flugplatz – der soll auch zu Forschungszwecken genutzt werden. Anwohner haben zuletzt eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Zürcher Regierungsrat geht vors Bundesgericht

Nachdem das kantonale Verwaltungsgericht die Innovationspark-Pläne der Zürcher Regierung in der Luft zerrissen hat, wird das Grossprojekt in Dübendorf nun ein Fall für das Bundesgericht. Die Zürcher Regierung wird den Entscheid nach Lausanne weiterziehen, wie sie am Mittwoch mitteilte.

«Task Force» soll Übersicht schaffen

Weil parallel dazu auch unklar ist, wie es mit dem Militärflugplatz weitergehen soll, ruft der Regierungsrat zudem eine «Task Force» ins Leben. Diese soll bis im Frühling 2021 eine «Gesamtschau» über das komplizierte Projekt abliefern, bei dem Innovationspark, Zivilaviatik und Militärbasis untrennbar miteinander verbunden sind.

Der Regierungsrat hofft, mit dieser Gesamtübersicht «die ins Stocken geratenen Prozesse neu zu beleben», wie er in einer Mitteilung schreibt. Könnten die offenen Fragen nicht bald geklärt werden, drohe eine Pattsituation.

Teilrevision des Richtplans

Gleichzeitig will die Regierung zudem eine Teilrevision des Richtplans einleiten – dies als eine Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes. Dieses hatte dem Regierungsrat im Juli eine herbe Niederlage beschert und erklärte den Gestaltungsplan für das Grossprojekt für ungültig. Ein solcher Plan sei beim Innovationspark das falsche Instrument. Gestaltungspläne seien nur für einzelne Bauvorhaben gedacht, etwa ein Spital oder eine Schule, nicht aber für so grossflächige Projekte. Für generelle Bauzonen, wie sie der Innovationspark benötige, seien aber die Gemeinden zuständig, nicht der Kanton.

Landwirtschaftszone zu fest tangiert

Das Verwaltungsgericht hob den Gestaltungsplan aber auch deshalb auf, weil grosse Teile der Fläche in der kantonalen Landwirtschaftszone liegt. Zwar darf eine solche Fläche tangiert werden, aber dies gilt ebenfalls nur für Einzelbauten.

Vom seit Jahren geplanten Innovationspark beim Militärflugplatz Dübendorf, der bis zu 50 Fussballfelder gross werden soll, steht bisher erst ein Informationspavillon aus Holz.

Im Interview mit TELE TOP erklärt Regierungsrätin Carmen Walker Späh, wie der Kanton beim Innovationspark vorgehen möchte.