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Zürich droht eine Riesenblamage

TA 21.07.2020 – Herber Rückschlag für Innovationspark

Das Verwaltungsgericht stoppt das wegweisende Projekt auf dem Flugplatz Dübendorf. Experten sprechen von einem «planerischen Hochrisikospiel» des Kantons.

Er hätte ein Leuchtturmprojekt werden sollen, der Innovationspark auf dem Flugplatz in Dübendorf. Ein Symbol des Forschungsplatzes Zürich. Und nun ist da plötzlich dieses Urteil, das alles infrage stellt: Das Zürcher Verwaltungsgericht verpasst den Plänen einen herben Dämpfer. Es hebt den kantonalen Gestaltungsplan auf. So steht es in einer Mitteilung am Dienstag.

«Das ist ein Problem für den Kanton Zürich», sagt Hans Klaus, der für die Stiftung Innovationspark Zürich die Kommunikation leitet. Ähnlich prägnant drückte sich unter anderen Vorzeichen noch vor einem Monat der Präsident dieser Stiftung in der NZZ aus: «Wenn der Gestaltungsplan scheitert, wäre das «eine Blamage sondergleichen» – und damit wäre das Thema Innovationspark Zürich gestorben.

Ist der Innovationspark nun also tot? «Nein», sagt jetzt wiederum Klaus, «aber eine viel längere Verzögerung als bis zu einem allfälligen Bundesgerichtsurteil vertrage es nicht». Es gelte nun, Alternativen zu prüfen.

Die Gefühlslage bei Cla Semadeni hingegen ist genau umgekehrt: «Das Urteil trifft voll ins Schwarze», freut er sich. Semadeni ist einer der beiden Rekurrenten gegen das Projekt. Sie hatten 2017 gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplanes «Innovationspark Zürich» Einsprache eingereicht. Die Rekurrenten stören sich ob dem «städtebaulichen Monster», das geschaffen würde. Vor dem Baurekursgericht unterlagen die beiden noch – nun haben sie recht erhalten.

Der falsche Weg

Das Verwaltungsgericht hält deutlich fest: Der eingeschlagene Weg ist der falsche. Es nennt dafür zwei wesentliche Gründe.

Erstens: Die Unterstützer wollen in Dübendorf einen neuen Stadtteil entstehen lassen. Die Gesamtnutzungsfläche beträgt 410’000 Quadratmeter – rund 50 Fussballfelder. Doch Projekte in dieser Grössenordnung sprengen gemäss den Richtern den Anwendungsbereich eines kantonalen Gestaltungsplanes. Dieser dürfe sich «nur auf konkrete Einzelbauten und -anlagen beziehen, wie zum Beispiel Spitäler, Mittelschulen oder Kehrichtverbrennungsanlagen».

Zweitens: Der grösste Teil des Innovationsparks käme in die Landwirtschaftszone zu liegen. Dies verstosse gegen die kantonale Rahmennutzungsplanung. Gestaltungspläne dürften zwar grundsätzlich in gewissem Mass davon abweichen, aber nicht in diesem Ausmass. Es brauchte also eine Zonenänderung. Diese Kompetenz obliege den Gemeinden, heisst es im Urteil.

«Planungsrechtliches Hochrisikospiel»

Wie schätzen die Fachleute den Entscheid ein? «Eigentlich ist die Rechtslage ​schon seit längerem klar», sagt Andreas Schneider, Professor für Raumplanung an der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR). Mit Gestaltungsplänen dürften Bau- und Zonenordnungen nicht ausgehebelt werden. «Mit diesem Mittel aus einer Landwirtschaftszone ein hoch und dicht bebautes Gebiet zu machen, ist gemäss​ Bundesgerichtspraxis ein Unding», sagt er.

Ein erstes Leiturteil in diese Richtung fällten die Richter in Lausanne 2005. Und 2009 kassierten sie aus gleichen Gründen den Gestaltungsplan für das Ortszentrum Rüti ZH. «Spätestens seither müssten die ​Zürcher Behörden die Rechtsprechung kennen.» Mit Gestaltungsplänen die bauliche Grundordnung derart auszuhebeln, sei in Zürich und anderen Kantonen jahrzehntelang Usus gewesen, sagt Schneider. Das sei aber «ein planungsrechtliches Hochrisikospiel», wie das aktuelle Urteil exemplarisch zeige.

Isabelle Häner, Rechtsprofessorin und Verwaltungsrechtsexpertin, bezeichnet das Urteil als «happig». Sie ist überrascht von der deutlichen Kritik der Richter, wonach vieles noch vage sei und noch nicht einmal eine Bauherrschaft vorliege. «Das ist eine enge Auslegeordnung, oftmals sind bei solchen Projekten noch Fragen offen», sagt Häner.

Sie treibt aber eine andere Frage um: Könnten Dübendorf und Wangen-Brüttisellen einfach eine Zonenänderung vornehmen, was laut Urteil zuerst geschehen müsste? «Schaue ich mir den Richtplan an, kommen schon Fragen auf», sagt sie. Dort heisst es: «Der Kanton setzt für die Realisierung des Innovationsparks einen kantonalen Gestaltungsplan fest.» Dieser wurde nun aufgehoben und der Richtplan in diesem Punkt ebenfalls als widerrechtlich bezeichnet. Brauchte es also eine Richtplanänderung? «Wenn das so wäre, würde sich das Projekt um Jahre verzögern», sagt Häner.

Kanton will Urteil prüfen

Der Kanton kann den Entscheid nun ans Bundesgericht weiterziehen. Ob das geschieht, ist noch unklar. Der Kommunikationschef der Zürcher Baudirektion sagt: «Wir werden das Urteil nun sorgfältig prüfen. Wir halten uns alle Optionen offen.» Und eine Sprecherin der Volkswirtschaftsdirektion von Carmen Walker Späh (FDP) schreibt auf Anfrage: «Wir haben das Urteil des Verwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Was dies für den Innovationspark Zürich bedeutet, werden wir nun analysieren.»

Der Dübendorfer Stadtpräsident André Ingold (SVP) sagt: «Ich bin enttäuscht, dass wir nun nicht vorwärtsmachen können». Ingold steht voll hinter den planerischen Vorarbeiten des Kantons. «Ich würde mich wundern, wenn der Kanton alles falsch gemacht hätte.»

Kritik an der Verwaltung

Die Zürcher FDP, die wie keine andere Partei hinter dem Projekt steht, teilt mit: Sie könne diesen Entscheid in keiner Art und Weise nachvollziehen. «Es ist ein fatales Signal an alle Investoren, Firmen und Unternehmer, sich im Kanton Zürich niederzulassen und Arbeitsplätze zu schaffen.» Die Grünliberalen sparen nicht mit Kritik am Kanton: Es sei enttäuschend, dass die Fachleute des Kantons bei Erarbeitung und Festsetzung des Gestaltungsplans «nicht mehr Sorgfalt aufgewendet haben».

Im Kantonsrat prüft die Kommission für Wirtschaft und Arbeit das Projekt Innovationspark seit Ende 2018, als der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit von 217 Millionen Franken beantragte. Kommissionspräsident Beat Bloch (CSP): «Wir müssen nun entscheiden, ob wir die Beratung sistieren – bis wir wissen, ob der Regierungsrat vor Bundesgericht geht und wie dieses allenfalls entscheiden wird.» Über dem Projekt habe immer ein Damoklesschwert geschwebt. «Für ein ganzes Entwicklungsgebiet den kantonalen Richtplan anzuwenden, das war planerisches Neuland.»